Gender Pay Gap auf 17 Prozent gesunken
Statistik informiert … Nr. 12/2026
Im Jahr 2025 betrug der Bruttostundenverdienst von Frauen in Hamburg durchschnittlich 25,29 Euro. Männer verdienten dagegen 30,40 Euro. Der Verdienstunterschied – der unbereinigte Gender Pay Gap – betrug somit 5,11 Euro pro Stunde bzw. 17 Prozent, so das Statistikamt Nord. Gegenüber dem Vorjahr sank der Wert um einen Prozentpunkt. In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2025 bei durchschnittlich 16 Prozent.
Ab Anfang 30 nimmt der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern fast stetig zu
Hamburger Frauen sind bei der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich 31,5 Jahre alt. Ab diesem Alter stagniert ihr durchschnittlicher Bruttostundenverdienst nahezu, während er bei den Männern mit zunehmendem Alter fast stetig ansteigt. Eine Ursache dafür könnte darin bestehen, dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens familienbedingt häufiger ihre Karriere unterbrechen und in Teilzeit arbeiten.
Diese Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste spiegelt sich auch im Verdienstunterschied in unterschiedlichen Altersgruppen wider. In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen betrug er drei Prozent. Die 30- bis 34-jährigen Frauen verdienten pro Stunde durchschnittlich sieben Prozent weniger als die gleichaltrigen Männer. Am höchsten fiel der Unterschied mit 25 Prozent bei Beschäftigten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren aus.
Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst
Da im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen, fiel der unbereinigte Gender Pay Gap in diesem Bereich (vier Prozent) wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (18 Prozent). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.
Bezieht man den Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung in die Gesamtberechnung des Gender Pay Gap ein, lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Hamburg im vergangenen Jahr bei 16 Prozent. (Bei der Berechnung des Gender Pay Gaps werden die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung. gem. der einheitlichen Definition von Eurostat nicht berücksichtigt.)
Bereinigter Gender Pay Gap bei sieben Prozent
2025 waren in Hamburg zehn Prozentpunkte des unbereinigten Gender Pay Gap strukturbedingt. Beispielsweise arbeiteten Frauen häufiger als Männer in Branchen und Berufen (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen) sowie in Anforderungsniveaus, in denen schlechter bezahlt wird. Darüber hinaus waren Frauen häufiger in Teilzeit tätig, was häufig ebenfalls mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Die verbleibenden sieben Prozentpunkte des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Das bedeutet, dass Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien im Jahr 2025 pro Stunde durchschnittlich sieben Prozent weniger als Männer verdienten.
Bei der Interpretation des bereinigten Gender Pay Gap ist zu beachten, dass der ermittelte Wert eine Art „Obergrenze“ für die Verdienstdiskriminierung von Frauen darstellt. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren – wie zum Beispiel Angaben zum individuellen Verhalten in Gehaltsverhandlungen und zu Erwerbsunterbrechungen – für die Analyse zur Verfügung gestanden hätten.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse des Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2025 handelt es sich dabei um den April. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden die Ergebnisse basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet und mit der Vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. So sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 wegen unterschiedlicher Datenquellen und Erhebungsmethodiken nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) in der Rubrik „ (Externer Link)“.
Grafik und Tabelle: siehe PDF-Dokument
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