Besserverdienende erhalten 3,3-fachen Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden
Statistik informiert … Nr. 18/2026
Im April 2025 erhielten Besserverdienende in Hamburg den 3,3-fachen Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden, so das Statistikamt Nord. Gegenüber dem Vorjahr blieb dieser Verdienstabstand nahezu unverändert (2024: 3,2).
„Besserverdienende“ ist hier definiert als die oberen zehn Prozent der Lohnskala. In Hamburg waren das im April 2025 alle Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 45,37 Euro. Die unteren zehn Prozent der Lohnskala werden dagegen als „Geringverdienende“ bezeichnet. Dies betraf zum Zeitpunkt der Erhebung alle Beschäftigten mit einem Verdienst bis maximal 13,90 Euro pro Stunde (brutto).
Methodische Hinweise:
Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis; Auszubildende wurden nicht erfasst.
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