Besserverdienende erhalten 2,7-fachen Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden

Statistik informiert … Nr. 19/2026

Im April 2025 erhielten Besserverdienende in Schleswig-Holstein den 2,7-fachen Bruttostun­denverdienst der Geringverdienenden, so das Statistikamt Nord. Gegenüber dem Vorjahr blieb dieser Wert unverändert.

„Besserverdienende“ ist hier definiert als die oberen zehn Prozent der Lohnskala. In Schleswig-Holstein waren das im April 2025 alle Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von min­destens 35,67 Euro. Die unteren zehn Prozent der Lohnskala werden dagegen als „Gering-verdienende“ bezeichnet. Dies betraf zum Zeitpunkt der Erhebung alle Beschäftigten mit einem Verdienst bis maximal 13,06 Euro pro Stunde (brutto).

Rund 221 000 Beschäftigte in Schleswig-Holstein verdienten im April 2025 weniger als 14,32 Euro brutto pro Stunde. Dieser Wert entspricht der bundeseinheitlichen Niedriglohn­schwelle. Gemessen an allen schleswig-holsteinischen Beschäftigten arbeiteten damit 17 Pro­zent im Niedriglohnsektor. Gegenüber dem April 2024 blieb der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Schleswig-Holstein nahezu unverändert (2024: 18 Prozent). 

Methodische Hinweise: 
Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis; Auszubildende wurden nicht erfasst. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als zwei Drittel des Medianver­diens­tes aller einbezogenen Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Die bundeseinheitliche Nied­rig­lohnschwelle liegt für April 2025 bei einem Bruttostundenverdienst von 14,32 Euro (Median­ver­dienst: 21,48 Euro). Weitere Ergebnisse und methodische Informationen zum Niedriglohn veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seiner Website (Externer Link).

 

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