Besserverdienende erhalten 2,7-fachen Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden
Statistik informiert … Nr. 19/2026
Im April 2025 erhielten Besserverdienende in Schleswig-Holstein den 2,7-fachen Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden, so das Statistikamt Nord. Gegenüber dem Vorjahr blieb dieser Wert unverändert.
„Besserverdienende“ ist hier definiert als die oberen zehn Prozent der Lohnskala. In Schleswig-Holstein waren das im April 2025 alle Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 35,67 Euro. Die unteren zehn Prozent der Lohnskala werden dagegen als „Gering-verdienende“ bezeichnet. Dies betraf zum Zeitpunkt der Erhebung alle Beschäftigten mit einem Verdienst bis maximal 13,06 Euro pro Stunde (brutto).
Rund 221 000 Beschäftigte in Schleswig-Holstein verdienten im April 2025 weniger als 14,32 Euro brutto pro Stunde. Dieser Wert entspricht der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle. Gemessen an allen schleswig-holsteinischen Beschäftigten arbeiteten damit 17 Prozent im Niedriglohnsektor. Gegenüber dem April 2024 blieb der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Schleswig-Holstein nahezu unverändert (2024: 18 Prozent).
Methodische Hinweise:
Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten sowie Altersteilzeitbeschäftigten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis; Auszubildende wurden nicht erfasst. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als zwei Drittel des Medianverdienstes aller einbezogenen Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle liegt für April 2025 bei einem Bruttostundenverdienst von 14,32 Euro (Medianverdienst: 21,48 Euro). Weitere Ergebnisse und methodische Informationen zum Niedriglohn veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seiner (Externer Link).
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