Schuldsprüche überwiegend wegen Diebstahl und Körperverletzung, Jugendstrafe nur selten verhängt

Statistik informiert ... Nr. 27/2005

2 336 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren standen im Jahr 2003 in Hamburg vor dem Jugendstrafgericht. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Zahl der Abgeurteilten um sechs Prozent. Von ihnen wurden rund ein Drittel (758) verurteilt, zwölf Prozent weniger als im Vorjahr.

Wie das Statistikamt Nord mitteilte, entfielen knapp ein Drittel aller Schuldsprüche auf Diebstahl und Unterschlagung (239 Delinquenten). Wegen "anderer Straftaten gegen die Person", hier insbesondere Körperverletzung, ergingen gut ein Fünftel (165), wegen Raubes und Erpressung ebenfalls gut ein Fünftel (156) der Schuldsprüche. Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen, darunter hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, waren 72mal, solche wegen "anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte" wie Sachbeschädigung, Betrug, "Schwarzfahren" oder Urkundenfälschung 71mal der Grund für eine Verurteilung.

Als schwerste Strafe oder Maßnahme verhängten die Hamburger Gerichte in 125 Fällen (16 Prozent) Jugendstrafen alleine oder in Zusammenhang mit anderen Sanktionen. Eine Jugendstrafe wird ausgesprochen, wenn wegen der in der Straftat hervorgetretenen Neigungen der oder des Angeklagten andere Sanktionen nicht ausreichend erscheinen oder die Schwere der Schuld dies erfordert. Wesentlich häufiger wurden Sanktionen mit Erziehungscharakter angeordnet: Arbeitsleistungen, Jugendarrest oder Zahlung eines Geldbetrages kamen als schwerste Maßnahme 400mal (53 Prozent) zur Anwendung. Bei 233 Jugendlichen (31 Prozent) wurden Erziehungsmaßregeln als alleinige Sanktion auferlegt. Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Weisungen, beispielsweise im Hinblick auf die Bestimmung des Aufenthaltsortes oder des Umgangs mit bestimmten Personen, die Aufnahme einer Arbeit oder Lehre, die Erbringung von Arbeitsleistungen, die Aufsicht durch einen Betreuungshelfer oder den Täter-Opfer-Ausgleich.

In Schleswig-Holstein verantworteten sich im Jahr 2003 insgesamt 1 993 Jugendliche vor dem Jugendstrafgericht, 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Von ihnen wurden fast 70 Prozent (1 386 Personen) verurteilt. Dies war ebenfalls eine deutliche Zunahme um 18 Prozent.

Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte waren im Land zwischen den Meeren Grund für ein Drittel aller Verurteilungen (467 Fälle). Andere Straftaten gegen die Person, vornehmlich Körperverletzung, schlugen mit 393 Schuldsprüchen (28 Prozent) und Straßenverkehrsdelikte mit 143 Verurteilungen zu Buche. Auf die Deliktgruppe "andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte", zum Beispiel Sachbeschädigung, Leistungserschleichung, Urkundenfälschung etc., entfielen 129 und auf Raub und Erpressung 124 Verurteilungen.

Bei den in Schleswig-Holstein verhängten Strafen überwogen eindeutig Sanktionen mit Erziehungscharakter: Fast neun von zehn aller jugendlichen Straftäterinnen und -täter (1 223 Personen) wurden damit allein oder in Kombination mit Erziehungsmaßregeln bedacht. Diese Verurteilten erhielten Jugendarrest oder es wurden Wiedergutmachung, Arbeitsleistung, Zahlung eines Geldbetrages oder Entschuldigungen auferlegt. Die härteste Sanktion des Jugendstrafrechts, die Jugendstrafe, kam in lediglich 118 Fällen (neun Prozent) zur Anwendung. Erziehungsmaßregeln als alleinige Sanktion waren mit 45 Fällen (drei Prozent) nur von geringer Bedeutung.

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