Zahl der Unfälle mit Personenschaden um zwei Prozent gestiegen

Statistik informiert … Nr. 91/2026

Im Jahr 2025 gab es in Hamburg 7 635 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei verunglückten 8 973 Personen, davon 21 tödlich, so das Statistikamt Nord anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 20. Juni.

Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sowohl die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden (plus 2,2 Prozent) als auch die Anzahl der Verunglückten (plus 0,4 Prozent) leicht. Die Zahl der Getöteten sank um 18 Personen gegenüber dem hohen Vorjahreswert (2024: 39 Getötete) und hat sich somit fast halbiert.

In der Altersklasse 18 bis unter 55 Jahre sank die Zahl der Verunglückten auf 5 506 Personen (minus 2,4 Prozent). Dies ist vor allem auf weniger verunglückte Pkw-Insassinnen und -Insassen (minus 4,4 Prozent auf 2 081 Verunglückte) und Fußgänger:innen (minus 8,4 Prozent auf 428 Verunglückte) zurückzuführen. Auch die Zahl der verunglückten Fahrrad- und E-Bike-Fahrenden (Pedelecs; ohne S-Pedelecs) war rückläufig (minus 3,4 Prozent auf 1 660 Verunglückte). Einen größeren Anstieg gab es hingegen in dieser Altersgruppe unter den Nutzer:innen von E-Scootern (plus 17,9 Prozent auf 495 Verunglückte).

E-Scooterunfälle mit Personenschaden stiegen 2025 um 26,4 Prozent auf 757 Unfälle. Das ist ein neuer Höchstwert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2021. Diese Entwicklung ist mitursächlich für die Zunahme verunglückter Kinder und Jugendlicher unter 18 Jahren (plus 16,1 Prozent auf 972 Verunglückte). Fast ein Drittel des Anstiegs verunglückter Kinder und Jugendlicher ist auf die Nutzung von E-Scootern zurückzuführen.

Auch die Anzahl der verunglückten E-Bike-Fahrenden erreichte 2025 mit einem Plus von 7,0 Prozent auf 593 Verunglückte einen neuen Höchstwert. Ebenfalls gab es im vergangenen Jahr erstmals wieder mehr Unfallopfer, die ein herkömmliches Fahrrad nutzten (plus 1,3 Prozent auf 2 482 Verunglückte). Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren stieg die Zahl verunglückter Fahrradfahrer:innen deutlich (plus 22,7 Prozent auf 238 Verunglückte). Bei den E-Bikes ist die Zunahme vor allem auf verunglückte Erwachsene im Alter von 55 bis unter 65 Jahren zurückzuführen (plus 44,4 Prozent auf 156 Verunglückte).

Hinweise:
Ein Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall mit Getöteten, Schwer- oder Leichtverletzten. Als Verunglückte zählen Personen (auch Mitfahrende) die verletzt oder getötet wurden. Getötete sind Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben. Schwerverletzte sind Personen, die zur stationären Behandlung (mind. 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Leichtverletzte sind Personen, deren Verletzungen keinen Krankenhausaufenthalt erforderten.

Unter der Bezeichnung „E-Bikes“ werden hier ausschließlich Pedelecs ausgewiesen; dabei handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird. E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange) sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig.

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