Zahl der Unfälle mit Personenschaden leicht gesunken
Statistik informiert … Nr. 92/2026
Im Jahr 2025 gab es in Schleswig-Holstein 12 228 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei verunglückten 15 497 Personen, davon 94 tödlich, so das Statistikamt Nord anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 20. Juni.
Verglichen mit dem Vorjahr sanken sowohl die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden (minus 1,2 Prozent) als auch die Anzahl der Verunglückten (minus 0,7 Prozent) leicht. Die Zahl der Getöteten stieg um acht Personen gegenüber 2024.
Insbesondere Personen in den jüngeren und mittleren Altersgruppen (18 bis unter 55 Jahre) verunglückten seltener. In dieser Altersgruppe sank die Zahl der Verunglückten um 4,2 Prozent auf 8 202 Personen. Dies ist hauptsächlich auf weniger verunglückte Pkw-Insassinnen und -Insassen (minus 6,7 Prozent auf 4 261 Verunglückte) und Fußgänger:innen (minus 17,4 Prozent auf 294 Verunglückte) zurückzuführen. Einen größeren Anstieg gab es in dieser Alters-gruppe jedoch unter den Nutzer:innen von E-Scootern (plus 22,1 Prozent auf 458 Verunglückte).
Die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden stieg um 34,6 Prozent auf 876 Unfälle. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2021. Diese Entwicklung ist mitursächlich für die Zunahme verunglückter Kinder und Jugendlicher unter 18 Jahren (plus 9,8 Prozent auf 2 167 Verunglückte). Etwa die Hälfte des Anstiegs verunglückter Kinder und Jugendlicher ist auf die Nutzung von E-Scootern zurückzuführen.
Neben Kindern und Jugendlichen verunglücken zunehmend Senior:innen im Alter von 75 bis unter 80 Jahren bei Verkehrsunfällen (plus 7,9 Prozent auf 504 Unfallopfer). Dieser Anstieg ist unter anderem auf die hohen Zahlen verunglückter Fahrer:innen von E-Bikes (Pedelecs; ohne S-Pedelecs) zurückzuführen. Mehr als 60 Prozent der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich Verunglückten dieser Altersgruppe fuhren ein E-Bike. Auch die Anzahl der verunglückten E-Bike-Fahrenden erreichte 2025 mit einem Plus von 12,6 Prozent auf 1 772 Verunglückte einen neuen Höchstwert, während die Zahl der Unfallopfer, die ein herkömmliches Fahrrad nutzten, zurückging (minus 5,5 Prozent auf 3 165 Verunglückte).
Hinweise:
Ein Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall mit Getöteten, Schwer- oder Leichtverletzten. Als Verunglückte zählen Personen (auch Mitfahrende), die verletzt oder getötet wurden. Getötete sind Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben. Schwerverletzte sind Personen, die zur stationären Behandlung (mind. 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Leichtverletzte sind Personen, deren Verletzungen keinen Krankenhausaufenthalt erforderten.
Unter der Bezeichnung „E-Bikes“ werden hier ausschließlich Pedelecs ausgewiesen; dabei handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird. E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange) sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig.
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