Weniger als fünf Prozent müssen „hinter Gitter“

Statistik informiert ... Nr. 111/2009

Von den in Hamburg im Jahr 2008 nach allgemeinem Strafrecht schuldig gesprochenen Personen haben nur knapp fünf Prozent Freiheitsstrafen ohne Bewährung erhalten, so das Statistikamt Nord. Bei nicht ganz 14 Prozent setzten die Gerichte die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus, 82 Prozent kamen mit einer Geldstrafe als schwerster Strafe davon. Die Verteilung ist ähnlich wie im Vorjahr.

Während bei Raub und Erpressung in 39 Prozent, bei Sexualstraftaten in 20 Prozent und bei Diebstahl und Unterschlagung in zehn Prozent der Fälle Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden, lag die Quote bei Straßenverkehrsdelikten sowie bei Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt nur bei jeweils einem Prozent.

Im Jahr 2008 verurteilten die Hamburger Strafgerichte insgesamt 20 532 Personen nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht), zwei Prozent weniger als im Vorjahr.

In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2008 – ähnlich wie 2007 – knapp vier Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht schuldig gesprochenen Personen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Bei zwölf Prozent der Schuldsprüche setzten die Gerichte die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus, bei 84 Prozent wurde als schwerste Strafe eine Geldstrafe verhängt.

Von den wegen Raubes und Erpressung schuldig Gesprochenen erhielten 48 Prozent Freiheitsstrafen ohne Bewährung; bei Sexualdelikten waren es 14 Prozent und bei Diebstahl und Unterschlagung sieben Prozent. Aufgrund von Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt sowie wegen Straftaten im Straßenverkehr mussten jeweils nur ein Prozent der Verurteilten „hinter Gitter“.

Insgesamt ergingen im Jahr 2008 von den Strafgerichten in Schleswig-Holstein 17 271 Schuldsprüche nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht), gut fünf Prozent weniger als im Jahr 2007.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

 

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