Jeder siebte Verurteilte muss "hinter Gitter"

Statistik informiert ... Nr. 18/2011

Im Jahr 2009 verurteilten die Strafgerichte in Hamburg 1 368 Personen wegen Gewaltdelikten, gut ein Prozent mehr als 2008. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 15 Prozent (209 Personen) eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord. In 33 Prozent der Fälle (448 Personen) wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Knapp 15 Prozent der Verurteilten wurden zu einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht verurteilt und bei gut 37 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -tätern waren 28 Prozent Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren sowie 23 Prozent Heranwachsende zwischen 18 bis 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei zehn Prozent. 32 Prozent waren ausländische Staatsangehörige, bereits vorbestraft waren 53 Prozent der Verurteilten.

Gut die Hälfte der Schuldsprüche erging nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur – wie gesetzlich vorgesehen – alle Jugendlichen, sondern auch 97 Prozent der heranwachsenden Kriminellen.
Die meisten Schuldsprüche ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung (66 Prozent), räuberischer Erpressung (14 Prozent) sowie wegen Raubes und schweren Raubes (zwölf Prozent).

Die Strafgerichte in Schleswig-Holstein verurteilten 2009 insgesamt 1 312 Männer und Frauen wegen Gewaltdelikten, drei Prozent weniger als im Vorjahr. Bei 14 Prozent der Verurteilten (185 Personen) wurde eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt, bei 36 Prozent (475 Personen) wurde die Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht kamen bei knapp neun Prozent, erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts bei 41 Prozent zur Anwendung.

Fast ein Drittel aller schuldig Gesprochenen waren Jugendliche, gut ein Fünftel zählte zu den Heranwachsenden. Frauen stellten acht Prozent, Nichtdeutsche 14 Prozent und Vorbestrafte 56 Prozent der Verurteilten. Bei mehr als der Hälfte der verurteilten Gewalttäterinnen und -gewalttäter (53 Prozent) kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, nämlich bei allen Jugendlichen sowie 98 Prozent der Heranwachsenden.

Die Gewaltkriminalität setzt sich aus verschiedenen Einzeldelikten zusammen. Von den Schuldsprüchen ergingen 70 Prozent wegen gefährlicher Körperverletzung und 15 Prozent wegen Raubes bzw. schweren Raubes. Auf räuberische Erpressung entfielen neun Prozent.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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