Nicht einmal jeder sechste Täter muss "hinter Gitter"

Statistik informiert ... Nr. 92/2011

Im Jahr 2010 verurteilten die Strafgerichte in Hamburg 1 281 Personen wegen Gewaltdelikten; das waren gut sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Von den schuldig Gesprochenen erhielten lediglich 16 Prozent (203 Personen) eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord. In 35 Prozent der Fälle (453 Personen) wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. 16 Prozent der Verurteilten erhielten eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht), bei 33 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -tätern waren gut 23 Prozent Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie 20 Prozent Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei knapp elf Prozent. Fast 30 Prozent waren ausländische Staatsangehörige, bereits vorbestraft waren gut 57 Prozent.

Nach Jugendstrafrecht wurden – wie gesetzlich vorgesehen – alle Jugendlichen sowie 97 Prozent der heranwachsenden Kriminellen verurteilt.

Die meisten Schuldsprüche ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung (67 Prozent), räuberischer Erpressung sowie wegen Raubes und schweren Raubes (jeweils 13 Prozent).

Die Strafgerichte in Schleswig-Holstein verurteilten im Jahr 2010 insgesamt 1 332 Männer und Frauen wegen Gewaltdelikten und damit knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Bei 13 Prozent der Verurteilten (171 Personen) wurde eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt, bei 37 Prozent (493 Personen) wurde die Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht kamen bei neun Prozent, erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts bei 41 Prozent der verurteilten Männer und Frauen zur Anwendung.

Gut 30 Prozent aller schuldig Gesprochenen waren Jugendliche, 24 Prozent zählten zu den Heranwachsenden. Frauen stellten neun Prozent, Nichtdeutsche 15 Prozent und Vorbestrafte 57 Prozent der Verurteilten.

Bei allen Jugendlichen sowie bei 98 Prozent der Heranwachsenden kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Die Gewaltkriminalität setzt sich aus verschiedenen Einzeldelikten zusammen. Von den Schuldsprüchen ergingen 70 Prozent wegen gefährlicher Körperverletzung und 14 Prozent wegen Raubes bzw. schweren Raubes. Auf räuberische Erpressung entfielen neun Prozent.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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