Entwicklung weiter rückläufig

Statistik informiert ... Nr. 35/2011

Im Jahr 2009 haben die Strafgerichte in Hamburg 407 Personen wegen Steuer- und Zollzuwiderhandlungen, d.h. Straftaten nach der Abgabenordnung verurteilt, das waren vier Prozent weniger als im Vorjahr. Damit hat sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2004 ergibt sich sogar eine Abnahme um 25 Prozent.

Bei den schuldig Gesprochenen handelt es sich fast ausschließlich um Erwachsene (21 Jahre und älter). 22 Prozent der Verurteilten waren weiblich, 26 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Vorbestraft – wenn auch nicht unbedingt einschlägig – waren 30 Prozent der wegen Steuervergehen Verurteilten.

Gegen zwölf Prozent aller Verurteilten verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen, die fast alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. 88 Prozent kamen mit einer Geldstrafe davon.

Diese belief sich bei 29 Prozent aller zur Geldstrafe Verurteilten auf bis zu 30 Tagessätze (in etwa ein Nettomonatseinkommen) und bei 30 Prozent auf mindestens 91 Tagessätze (Nettovierteljahreseinkommen).

In Schleswig-Holstein sprachen die Strafgerichte im Jahr 2009 insgesamt 250 Personen wegen Straftaten nach der Abgabenordnung schuldig, ein Rückgang von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr und von 48 Prozent im Vergleich zu 2004.

Die verurteilten Personen waren fast ausschließlich Erwachsene. Der Anteil der Frauen lag bei 23 Prozent, der der ausländischen Staatsangehörigen bei 24 Prozent. Vorbestraft waren 29 Prozent.

Sechs Prozent der Kriminellen erhielten eine Freiheitsstrafe – größtenteils mit Strafaussetzung zur Bewährung. Geldstrafen wurden in 94 Prozent aller Fälle verhängt. Bei 29 Prozent der zur Geldstrafe verurteilten Personen lautete das Urteil auf bis zu 30 Tagessätze, bei 40 Prozent dagegen auf 91 oder mehr Tagessätze.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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