17 Prozent erhielten Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 147/2013

Im Jahr 2012 haben die Strafgerichte in Hamburg 1 076 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt, das waren 17 Prozent weniger als im Vorjahr. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 17 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord. In 40 Prozent der Fälle wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. 15 Prozent der Verurteilten erhielten eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) und bei 28 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

22 Prozent dieser verurteilten Personen waren Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, 20 Prozent waren Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei neun Prozent. 38 Prozent waren ausländische Staatsangehörige, bereits vorbestraft waren 57 Prozent.

41 Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern auch 95 Prozent der 18- bis 20-Jährigen.

Die meisten Schuldsprüche ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung (64 Prozent) sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes (zusammen 29 Prozent).

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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