49 Prozent mehr Wohngeldempfängerhaushalte

Statistik informiert ... Nr. 87/2017

Am Jahresende 2016 bezogen in Schleswig-Holstein 22 588 Haushalte Wohngeld. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 49 Prozent, so das Statistikamt Nord. Der Anstieg dürfte im Wesentlichen auf die Anfang 2016 in Kraft getretenen Änderungen im Wohngeldrecht zurückzuführen sein. Vor allen wurde durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert.

Bei 41 Prozent der Wohngeldempfängerhaushalte war die Haupteinkommensbezieherin bzw. der Haupteinkommensbezieher in Rente oder in Pension. Der Anteil der Haushalte von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten belief sich ebenfalls auf 41 Prozent. Jeweils sechs Prozent entfielen auf Haushalte von Studierenden oder Auszubildenden sowie auf Haushalte von Arbeitslosen.

Gegenüber dem Vorjahr war der Zuwachs mit 77 Prozent bei den durch Wohngeld unterstützten Rentner- und Pensionärshaushalten am höchsten. Bei Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten gab es ein Plus von 41 Prozent. Bei Arbeitslosen (plus 27 Prozent) sowie Studierenden und Auszubildenden (plus zehn Prozent) fiel der Anstieg geringer aus.

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2016 noch 1 556 Haushalte, in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte (sog. „Mischhaushalte“). Ihre Zahl war binnen Jahresfrist um 14 Prozent zurückgegangen.

Hinweis:
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mietern und Eigentümern gewährt, wenn die Höhe der Miete oder die der Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt.

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