Die Hälfte der Miete wird durch Wohngeld gedeckt

Statistik informiert … Nr. 130/2026

Ende Dezember 2025 erhielten in Schleswig-Holstein 51 955 Haushalte Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Diese zahlten durchschnittlich 590 Euro Miete und erhielten Unterstüt­zung in Höhe von 295 Euro. Damit deckte das Wohngeld im Durchschnitt die Hälfte der Miet­ausgaben, so das Statistikamt Nord.

Die unterstützten Haushalte wendeten im Durchschnitt 20 Prozent ihres Haushaltseinkommens (Einkommen plus Mietzuschuss) für die Miete auf. Ohne das Wohngeld hätten die Haushalte im Schnitt 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Das Wohngeld reduzierte also den Mietanteil am Haushaltseinkommen um 20 Prozentpunkte.

Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Haushalte, die am Jahresende 2025 Wohngeld in Form von Mietzuschuss erhielten und in denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (sog. „reine Wohngeldhaushalte“). Die Miete im Sinne der Wohngeldstatistik ist das vereinbarte Ent­gelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietver­trägen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen. Sie beinhaltet auch die Kosten für Wasserver­brauch, Abwasser- und Müllbeseitigung und Treppenhausbeleuchtung („Bruttokaltmiete“). 

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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