Start der Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Statistik informiert ... Nr. 59/2011

Im Rahmen des Zensus 2011 erhalten auch alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie Studenten- oder Altenwohnheimen, Besuch vom Statistikamt. Die Bewohner dieser Einrichtungen werden gebeten, Fragen zu ihrer Person zu beantworten. Im Gegensatz zur Haushaltebefragung kommt dabei jedoch nur ein verkürzter Fragebogen zum Einsatz. In Hamburg sind davon 29 700 Personen in 770 Einrichtungen, in Schleswig-Holstein 64 000 Personen in 1 610 Einrichtungen betroffen.

Im Gegensatz zur Haushaltebefragung, bei der lediglich ein Teil der Bürgerinnen und Bürger befragt wird, wird in den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (den sogenannten Sonderbereichen) eine Vollerhebung durchgeführt. Grund dafür sind die häufig hohe Fluktuation in diesen Einrichtungen und die dadurch bedingten Ungenauigkeiten in den Melderegistern. Für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl, einem wichtigen Ziel des Zensus 2011, ist die Erhebung in den Sonderbereichen daher von besonderer Bedeutung. 

Das Verfahren der Erhebung entspricht dem der Haushaltebefragung: Mit einer Terminankündigungskarte melden sich die Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, bei den entsprechenden Einrichtungen an. Kann ein vorgeschlagener Termin nicht wahrgenommen werden, haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, telefonischen Kontakt aufzunehmen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Beim anschließenden Besuch der Erhebungsbeauftragten sind diese angehalten, zunächst die Namen der vor Ort lebenden Personen aufzunehmen. Über den weiteren Verlauf der Befragung entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner dann selbst: Verzichten sie auf die Hilfe des Interviewers, können sie sich den Fragebogen aushändigen lassen, selbständig ausfüllen und per Post zurücksenden. Alternativ können die Angaben auch mittels eines aufgedruckten Zugangscodes in einem Onlineformular über das Internet übermittelt werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.  

In bestimmten Sonderbereichen, den sogenannten sensiblen Sonderbereichen, werden nur die Leiterinnen und Leiter um Auskunft gebeten.

Wie bei den anderen Teilerhebungen des Zensus auch, wird bei den Befragungen in den Sonderbereichen großer Wert auf den Datenschutz gelegt: die Erhebungsbeauftragten wurden vor Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Bei ihrem Besuch weisen sie sich zudem unaufgefordert durch einen vom Statistikamt ausgestellten Ausweis in Verbindung mit Pass oder Personalausweis aus. Die gewonnen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken; eine Weitergabe personenbezogener Daten findet gemäß Statistikgesetz nicht statt. 

Abbildungen des Interviewerausweises, Musterfragebogen und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.statistik-nord.de (Externer Link).

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Delitz
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: juergen.delitz(at)statistik-nord(dot)de 

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