Je geleistete Stunde 34,02 Euro Arbeitskosten

Statistik informiert ... Nr. 122/2022

Im Jahr 2020 fielen bei Betrieben in Schleswig-Holstein für jede geleistete Stunde der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 34,02 Euro an, so das Statistikamt Nord.

Die geringsten Arbeitskosten wurden in Beherbergungsbetrieben (19,60 Euro), in der Gastro­nomie (19,88 Euro) und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien (21,99 Euro) er­mittelt. Weit über dem Durchschnitt lagen die Arbeitskosten unter anderem in den Betrieben der Rundfunkveranstalter (59,82 Euro), der Kokerei und Mineralölverarbeitung (58,48 Euro) sowie jenen der Energieversorgung (53,69 Euro). Der Anteil der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung war bei den Rundfunkveranstaltern mit 25,7 Prozent besonders hoch.

Verglichen mit der Zusammensetzung der Arbeitskosten im Jahr 2016 (Berichtsjahr der letzten Erhebung) werden die geringeren Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung deutlich. Für eine Vollzeiteinheit investierten die Arbeitgeber:innen durchschnittlich 200,– Euro; (minus 13,4 Pro­zent). Dies kann unter Umständen auf coronabedingt eingeschränkte Weiterbildungsmöglich­keiten im Jahr 2020 zurückzuführen sein.

Gegenüber 2016 stiegen die durchschnittlichen Arbeitskosten in Schleswig-Holstein um 14,6 Prozent und in Deutschland um 12,3 Prozent. Insgesamt lagen die Arbeitskosten in Schleswig-Holstein 8,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (37,17 Euro) und 11,1 Prozent unter dem Niveau der alten Bundesländer (einschließlich Berlin). Im früheren Bundesgebiet wurden in Schleswig-Holstein (34,02 Euro) und in Niedersachsen (35,86 Euro) die geringsten Arbeitskosten ermittelt. Im bundesweiten Vergleich waren die Arbeitskosten in den ostdeut­schen Flächenländern am niedrigsten. Eine geleistete Arbeitsstunde kostete zwischen 29,27 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 31,07 Euro in Brandenburg. In Hamburg (42,85 Euro) und Hessen (40,29 Euro) lagen dagegen die höchsten Arbeitskosten vor. In den von öffentlichen Arbeitgeber:innen dominierten Wirtschaftsbereichen sind die regionalen Unter­schiede hinsichtlich der Höhe der Arbeitskosten geringer als in den privatwirtschaftlich gepräg­ten Wirtschaftszweigen.

Hauptursache für die unterschiedliche Höhe der Arbeitskosten in den Ländern sind Unter­schiede bei den Verdiensten, die auch die überwiegend verdienstabhängigen Personalneben­kosten bestimmen.

Zu den Arbeitskosten zählen neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Pflichtbeiträge der Arbeitge­ber:innen zu den einzelnen Sozialversicherungen, ihre Aufwendungen im Rahmen der betrieb­lichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

Hinweis:
Die Zahlen stammen aus jetzt veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2020. Arbeitskostenerhebungen werden alle vier Jahre in der EU nach einheitlichen Standards durch­geführt. Erfasst wurden Betriebe von Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten des Pro­duzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)).

 

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