Anzahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen rückläufig

Statistik informiert ... Nr. 143/2022

Für das erste Halbjahr 2022 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 250 entschie­dene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von drei Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 bzw. von 35 Prozent zum ersten Halb­jahr 2019 (vor der Corona-Pandemie), so das Statistikamt Nord. Somit lag die Anzahl der Un­ternehmensinsolvenzen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Mindestens 1 786 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmens­insolvenz betroffen. Das sind 36 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021. Auch die Summe der voraussichtlichen Forderungen lag mit gut 106 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraumes (minus 61 Prozent). Durchschnittlich schuldeten die in­solventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern über 424 000 Euro.

Unternehmensinsolvenzen wurden mit 26 Verfahren am häufigsten im Kreis Herzogtum Lauen­burg gemeldet, gefolgt vom Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 25 Verfahren. Relativ zur Anzahl der Unternehmen waren der Kreis Plön und der Kreis Herzogtum Lauenburg mit jeweils 39 Un­ternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen. Die Quote für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug 23.

Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge auf Verbraucherinsolvenz sank im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2021 um 24 Prozent auf 1 551 Fälle. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass im ersten Halbjahr 2021 die Anzahl von Verbraucherinsolvenzen im Zusammenhang mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre besonders hoch war. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 sank die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um vier Prozent. Die durchschnittlichen Forderungen betrugen gut 36 000 Euro je Verbraucher­insolvenz.

In den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg war die Anzahl der Verbrau­cherinsolvenzen mit 195 bzw.165 Verfahren am höchsten. Im Verhältnis zur Bevölkerung hatte die kreisfreie Stadt Neumünster mit 103 die meisten Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Ein­wohnerinnen und Einwohner, gefolgt vom Kreis Schleswig-Flensburg mit einer Quote von 81. Für Schleswig-Holstein insgesamt betrug die entsprechende Quote 53.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemel­det, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Ver­fahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Vom 1. März 2020 bis zum 30. April 2021 war die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ganz oder teilweise ausgesetzt, wenn ihre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhte und die Aussicht bestand, den Insolvenzgrund beseitigen zu können.

Im Jahr 2020 sind die Rechtsvorschriften zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vorbereitet worden. Da das entsprechende Gesetz erst zum Jahres­ende 2020 verabschiedet wurde, dürften viele Betroffene ihren Antrag auf Insolvenz und Rest­schuldbefreiung verschoben und diesen erst im Jahr 2021 gestellt haben.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2020 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Schleswig-Holstein hatten und die im Be­richtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung zum Stand 31.03.2022.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

 

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