Zahl der fertig gestellten Wohnungen deutlich gesunken

Statistik informiert ... Nr. 98/2022

Im Jahr 2021 sind in Hamburg 7 836 neue Wohnungen fertig gestellt worden. Das sind 3 433 Wohnungen bzw. 30,5 Prozent weniger als im Jahr 2020. Unter den neu gebauten Wohnungen befanden sich 1 346 Eigentumswohnungen (Vorjahr: 2 623 Wohnungen), so das Statistikamt Nord.

Mit den neu gebauten Wohnungen entstanden 591 919 Quadratmeter (m²) neue Wohnfläche, 268 401 m² weniger (minus 31,2 Prozent) als im Vorjahr. Die durchschnittliche Größe der neu geschaffenen Wohnungen sank leicht auf 75,5 m² (Vorjahr: 76,3 m²).

7 336 der Wohnungen entstanden in neu gebauten Gebäuden, weitere 500 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden geschaffen.

Von den Wohnungen in neu gebauten Gebäuden entstand der Großteil (6 280 Wohnungen bzw. 85,6 Prozent) im sog. Geschosswohnungsbau (Gebäude mit drei und mehr Wohnungen). Weitere 1 031 Wohnungen (14,1 Prozent) befanden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern. Dar­über hinaus wurden drei Wohnungen (0,04 Prozent) in Wohnheimen und 22 Wohnungen (0,3 Pro­zent) in Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Büro- und Betriebsgebäude) fertig gestellt.

Die Zahl der Baugenehmigungen lag bei 9 852. Gegenüber dem Vorjahr wurden damit 2,8 Pro­zent weniger neue Wohnungen genehmigt.

Hinweise:
Am 16.5.2022 wurde eine fehlerhafte Presseinformation zum Wohnungsbau in Hamburg 2021 veröffentlicht. Aufgrund eines manuellen Verarbeitungsfehlers wurden 375 neu gebaute Woh­nungen nicht berücksichtigt. Der Rückgang an neu gebauten Wohnungen in Hamburg beträgt daher nicht wie ursprünglich veröffentlicht 3 808 Wohnungen (minus 33,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr), sondern 3 433 Wohnungen (minus 30,5 Prozent). Auch die Ergebnisse zu Art der Bautätigkeit, Gebäudeart und Wohnfläche wurden korrigiert. Die Ergebnisse zu den Baugeneh­migungen sind jedoch nicht berührt.

Eigentumswohnungen sind Wohneinheiten, die per Eintragung im Wohnungsgrundbuch als sol­che gekennzeichnet werden. Maßgebend ist die Absicht des Bauherren oder der Bauherrin zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Teil oder alle der im Grundbuch als Eigentumswohnungen nachgewiesenen Wohnungen später in die Vermie­tung gehen.

Grafik: siehe PDF-Dokument

 

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