20 Prozent der Verurteilten erhielten Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 13/2016

Im Jahr 2014 haben die Strafgerichte in Hamburg 943 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt. Das sind drei Prozent weniger als im Vorjahr. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 20 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord. In 39 Prozent der Fälle wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

18 Prozent der Verurteilten erhielten eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) und bei 23 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -tätern waren 18 Prozent Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren. Weitere 19 Prozent waren Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei acht Prozent. 40 Prozent waren ausländische Staatsangehörige und bereits vorbestraft waren 59 Prozent.

36 Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern auch 99 Prozent der Heranwachsenden.

Die meisten Schuldsprüche ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung (61 Prozent) sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes (zusammen 29 Prozent).

Tabelle und Grafik: siehe PDF-Dokument

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