Deutlich weniger Jugendliche und Heranwachsende schuldig gesprochen

Statistik informiert ... Nr. 172/2018

Strafverfolgung in Schleswig-Holstein 2017

Im Jahr 2017 haben die Strafgerichte in Schleswig-Holstein 566 Jugendliche (zum Tatzeit­punkt 14 bis unter 18 Jahre alt) verurteilt. Das sind fast elf Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der verurteilten Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) sank um gut acht Prozent auf 925, so das Statistikamt Nord.

Die Schuldsprüche gegen Erwachsene (21 Jahre und älter) lagen mit 14 300 geringfügig über dem Vorjahresniveau. Insgesamt verurteilten die Gerichte 15 791 Personen. Das entspricht einem Rückgang von knapp einem Prozent.

Während die Zahl der schuldig gesprochenen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit um fast drei Prozent auf 12 159 sank, gab es bei den Ausländerinnen und Ausländern einen Anstieg um gut sechs Prozent auf 3 632.

Bei den männlichen Verurteilten gab es einen Rückgang um gut ein Prozent auf 12 873, die Zahl der weiblichen Verurteilten erhöhte sich dagegen um fast zwei Prozent auf 2 918.

Hinweis:
Die Veränderung der Anzahl der Verurteilten wird auch von der Bevölkerungsentwicklung be­einflusst. Dieser Einfluss könnte durch die Betrachtung von entsprechenden Quoten, wie z. B. Entwicklung des Anteils der schleswig-holsteinischen jugendlichen Verurteilten an der ent­sprechenden schleswig-holsteinischen Altersgruppe, berücksichtigt werden. Dies ist bei der Strafverfolgungsstatistik nicht möglich, da die regionale Zuordnung nach dem Ort der Verur­teilung erfolgt, der sich in der Regel nach dem Tatort (und damit nicht nach dem Wohnort der Straftäterin oder des Straftäters) richtet.

 

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