Gender Pay Gap bei zwölf Prozent

Statistik informiert ... Nr. 34/2023

Im Jahr 2022 betrug der Bruttostundenverdienst von Frauen in Schleswig-Holstein durchschnitt­lich 18,92 Euro. Männer verdienten dagegen 21,50 Euro. Der Verdienstunterschied – der un­bereinigte Gender Pay Gap – betrug somit 2,58 Euro pro Stunde bzw. zwölf Prozent, so das Statistikamt Nord anlässlich des Equal Pay Days. In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2022 bei durchschnittlich 18 Prozent.

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass 44 Prozent aller Frauen in Teilzeit arbeiten, was auch mit geringeren durchschnittlichen Brut­tostundenverdiensten einhergeht. Gleiches trifft jedoch nur auf elf Prozent der Männer zu.

Der Equal Pay Day symbolisiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer ist die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern. In diesem Jahr findet er am 7. März statt.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Bruttostundenverdienste nach Alter und Geschlecht. Nach der Geburt des ersten Kindes (durchschnittliches Alter: 30,3 Jahre) wird die Verdienstlücke na­hezu stetig größer. Während die Frauenverdienste stagnieren, erzielen die Männer deutliche Verdienstzuwächse.

Insgesamt lässt sich die Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern jedoch nicht nur auf Unterschiede im Bruttostundenverdienst begrenzen. Das Statistische Bundesamt hat mit dem Gender Gap Simulator eine Anwendung entwickelt, die Unterschiede in Stundenver­diensten, in der monatlichen Arbeitszeit sowie in der Erwerbsbeteiligung gleichzeitig misst und im Gender Gap Arbeitsmarkt vereint. Der Gender Gap Simulator kann auf der Website des Statistischen Bundesamtes (Externer Link) ausprobiert werden.

Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse für das Jahr 2022 stammen aus der neuen monatlichen Verdiensterhebung und basieren auf dem April 2022. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden die Ergebnisse basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet und mit der Vierteljährlichen Ver­diensterhebung fortgeschrieben. So sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 wegen unterschied­licher Datenquellen und Erhebungsmethodiken nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleich­bar.

Ergebnisse für die Vorjahre sowie für die anderen Bundesländer sind beim Statistischen Bundesamt (Externer Link) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind ebenfalls beim Statistischen Bundesamt in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (Externer Link) zu finden.

 

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