Deckungsquote von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen liegt bei rund drei Prozent

Statistik informiert ... Nr. 72/2016

Im Jahr 2009 sind in Hamburg 4 128 Insolvenzverfahren eröffnet worden, von denen 87 Prozent bis Ende 2013 beendet wurden. 22 dieser Verfahren wurden ohne finanzielle Ergebnisse abgeschlossen, weil etwa der Schuldner verstorben ist. Für die verbleibenden 3 570 Verfahren sind erstmals finanzielle Ergebnisse berechnet worden. Diese ergeben quotenberechtigte Forderungen der Gläubiger in Höhe von 273,7 Mio. Euro. Dieser Summe stand ein zur Verteilung verfügbarer Betrag in Höhe von 6,2 Mio. Euro gegenüber. Daraus resultiert eine Deckungsquote von 2,2 Prozent, so das Statistikamt Nord.

Die entstandenen Verluste betragen 267,5 Mio. Euro. Berücksichtigt man die vorab befriedigten Absonderungsrechte (z. B. bei Hypothekendarlehen) in Höhe von 2,5 Mio. Euro, wurden durchschnittlich 3,1 Prozent aller Forderungen beglichen. 

Bei den Unternehmensinsolvenzen war mehr als jedes zweite eröffnete Verfahren (54 Prozent) beendet. Finanzielle Ergebnisse liegen für 371 Verfahren vor, für die sich eine Deckungsquote von durchschnittlich 2,6 Prozent ergibt. Werden die befriedigten Absonderungsrechte berücksichtigt, erhielten die Gläubiger gut drei Prozent des Betrages ihrer Forderungen. Die Verluste der Verfahren betragen 107,8 Mio. Euro.   

Bei den Verbraucherinsolvenzen waren 95 Prozent der eröffneten Verfahren innerhalb von fünf Jahren beendet. Bei den 2 498 Verfahren mit finanziellen Ergebnissen summieren sich die quotenberechtigten Forderungen auf 69,3 Mio. Euro. Zur Verteilung verfügbar waren 2,1 Mio. Euro, sodass durchschnittlich 3,1 Prozent der quotenberechtigten Forderungen beglichen werden konnten. Die entstandenen Verluste beziffern sich auf 67,2 Mio. Euro. 

Auf der Ebene von Bezirken bestehen bei den Unternehmensinsolvenzen regionale Unterschiede. So schwankt die Deckungsquote dieser Schuldnergruppe zwischen 0,7 Prozent in Harburg und 4,4 Prozent in Hamburg-Nord. Bei den Verbraucherinsolvenzen zeigen sich nur geringfügige Unterschiede – die Deckungsquote liegt in einem Intervall von 2,5 Prozent (Harburg) bis 3,6 Prozent (Altona).

Methodische Hinweise:
Finanzielle Ergebnisse sind nur für Verfahren vorhanden, die mangels Masse oder nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden sind sowie für Verfahren, die aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans mit fixer Quote oder nach Schlussverteilung aufgehoben worden sind. Keine finanziellen Ergebnisse liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner verstorben oder der Eröffnungsgrund weggefallen ist. 

Da nur die Verluste bis zur Beendigung der Insolvenzverfahren erfasst werden, sind mögliche spätere Zahlungen wie Nachtragsverteilungen oder Zahlungen während der Wohlverhaltensphase nicht berücksichtigt.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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