Anstieg um 18 Prozent

Statistik informiert ... Nr. 88/2017

Im Jahr 2016 haben die Familiengerichte in Hamburg für 536 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (453 Betroffene) ist dies ein Anstieg um 18 Prozent, so das Statistikamt Nord.

In 40 Prozent der Fälle kam es dabei zu einer vollständigen, in 60 Prozent nur zu einer teilweisen Sorgerechtsübertragung. 38 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre, 41 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt und 22 Prozent 14 Jahre oder älter.

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

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