Vernachlässigung häufigster Grund

Statistik informiert … Nr. 189/2025

Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Schleswig-Holstein 2 721 Kindeswohlgefährdungen festgestellt. Bei 63 Prozent fanden sich Anzeichen für Vernachlässigung. Dabei handelt es sich bspw. um fehlende erzieherische Einflussnahme bei unregelmäßigem Schulbesuch oder um unzureichende Pflege und Versorgung des Kindes z. B. mit Nahrung, sauberer Kleidung und Hygiene, so das Statistikamt Nord.

Weitere oder ergänzende Gefährdungen (pro Fall können mehrere Ursachen angegeben werden) waren psychische Misshandlung (38 Prozent aller Fälle), körperliche Misshandlungen (23 Prozent) und sexuelle Gewalt (fünf Prozent).

Bei 57 Prozent der betroffenen Minderjährigen wurde eine eindeutige Gefährdung des Kindeswohls ermittelt („akute Gefährdung“). In den übrigen Fällen war eine Gefahr nicht auszuschließen („latente Gefährdung“).

Von den unterstützten jungen Menschen waren 37 Prozent jünger als sechs Jahre alt. 23 Pro­zent waren im Alter von sechs bis unter zehn Jahren und 40 Prozent im Alter von zehn bis unter 18 Jahren.

Neben den 2 721 festgestellten Kindeswohlgefährdungen schlossen die Jugendämter 6 446 Verfahrenseinschätzungen ab, bei denen sich der anfängliche Verdacht auf Kinderwohlgefährdung als unbegründet erwies.

Hinweise: 
Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern durch das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. 


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