Zahl der Sorgerechtsübertragungen rückläufig

Statistik informiert ... Nr. 91/2019

Im Jahr 2018 haben die Familiengerichte in Hamburg für 468 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind 21 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 stieg die Zahl dagegen um 21 Prozent.

In 41 Prozent der Fälle wurde eine vollständige und in 59 Prozent eine teilweise Sorgerechts­übertragung angeordnet.

42 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre und 37 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der 14- bis unter 18-Jährigen belief sich auf 21 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

 

Fachlicher Ansprechpartner:
Thorsten Erdmann
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Pressestelle:
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