Fast 22 000 Haushalte im Norden trotz Arbeitseinkommens auf Sozialhilfe angewiesen

Statistik informiert ... Nr. 132/2004

Am Jahresende 2003 erhielten in Schleswig-Holstein fast 57 800 Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe in Form laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und wurden damit vor materieller Armut bewahrt. Von diesen verfügten fast 11 100 oder 19 Prozent über anrechenbare Einkünfte aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit. In diesen Fällen war das Arbeitskommen so gering, dass ergänzend Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden mussten. Im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl der trotz Erwerbsarbeit auf Unterstützung angewiesenen Bedarfsgemeinschaften um sechs Prozent zurückgegangen.

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, zählten zu den Sozialhilfehaushalten mit Erwerbseinkommen fast 3 900 allein erziehende Frauen, 2 700 Singlehaushalte und knapp 2 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren. Sozialhilfebezug in Verbindung mit einem Arbeitseinkommen war bei Ehepaaren mit Kindern am häufigsten anzutreffen; 35 Prozent dieser durch laufende Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützten Familien hatten gleichzeitig Einkünfte aus Arbeit. Unter den allein erziehenden Frauen lag dieser Anteil bei 25 Prozent, unter den Alleinlebenden nur bei zwölf Prozent. Besonders bei Haushalten mit Kindern reichte also das Arbeitseinkommen oftmals nicht für die materielle Existenzsicherung und musste durch Sozialhilfeleistungen ergänzt werden.

Insgesamt lebten in den durch Arbeit und Sozialhilfebezug gekennzeichneten Bedarfsgemeinschaften in Schleswig-Holstein rund 27 000 Bezieherinnen und -bezieher, das entsprach knapp einem Viertel aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.

In Hamburg wurden am Jahresende 2003 insgesamt 65 900 Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen durch "Sozialhilfe im engeren Sinne" (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) unterstützt und damit vor dem Fall unter die rechtlich festgelegte materielle "Armutsgrenze" bewahrt. Von diesen hatten gut 10 800 oder 16 Prozent anrechenbare Arbeitseinkommen; ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent angewachsen.

Unter ihnen gab es 3 100 Ehepaare mit Kindern, 2 900 allein erziehende Frauen und 2 800 Singlehaushalte. Im Verhältnis zur jeweiligen Zahl der Sozialhilfehaushalte war die Kombination von Arbeitseinkommen und "aufstockender" Sozialhilfe auch in der Elbestadt bei Ehepaaren mit Kindern am stärksten ausgeprägt; 42 Prozent dieser durch laufende Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützten Familien hatten Einkünfte aus Arbeit. Bei den allein erziehenden Frauen belief sich die Quote auf 21 Prozent, bei den Alleinlebenden lediglich auf neun Prozent.

In den hamburgischen Bedarfsgemeinschaften mit Erwerbs- und gleichzeitigem Sozialhilfeeinkommen lebten rund 27 000 Unterstützte, das waren 22 Prozent aller Hilfebezieherinnen und -bezieher.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann

Telefon: 040 42831-1757

E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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