Zahl der ausländischen Empfängerinnen und Empfänger um neun Prozent gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 74/2015

Ende 2013 haben in Schleswig-Holstein gut 41 600 Personen ohne deutschen Pass ganz oder teilweise Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung erhalten, das sind knapp neun Prozent mehr als vor Jahresfrist, so das Statistikamt Nord. Damit bezogen fast 31 Prozent aller in Schleswig-Holstein wohnenden Ausländerinnen und Ausländer staatliche Unterstützung.

Demgegenüber waren von den Personen deutscher Staatsangehörigkeit lediglich etwas mehr als acht Prozent auf Sozialleistungen angewiesen. Ihre Zahl stieg zwischen 2012 und 2013 um knapp ein Prozent auf gut 227 200.

Insgesamt erhielten damit Ende 2013 etwas mehr als 268 800 schleswig-holsteinische Einwohnerinnen und Einwohner – knapp zehn Prozent der Bevölkerung – staatliche Unterstützung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Hilfeempfängerinnen und -empfänger um fast zwei Prozent.

Hinweis:
Als „Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung“ sind hier Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II („Hartz IV“), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammengefasst.

Als Ausländerinnen und Ausländer gelten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wer sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, wird in der Statistik als Deutsche bzw. Deutscher erfasst.

Tabelle: siehe PDF-Dokument 

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