Fünf Prozent weniger Empfängerhaushalte

Statistik informiert ... Nr. 85/2019

Am Jahresende 2018 sind in Schleswig-Holstein 19 487 Haushalte durch Wohngeld unterstützt worden. Das sind fast fünf Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.

49 Prozent der Unterstützten waren Singles, 15 Prozent Zwei- und neun Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit vier Personen belief sich auf 13 Prozent, der mit fünf und mehr Mitgliedern auf 14 Prozent.

Im Land zwischen den Meeren kamen durchschnittlich 159 Euro Wohngeld pro Haushalt und Monat zur Auszahlung, das ist ein Euro weniger als 2017. Während Singles mit 108 Euro unterstützt wurden, erhielten Haushalte mit vier Personen 198 Euro und solche mit fünf und mehr Personen 289 Euro als Zuschuss zur Deckung ihrer Wohnkosten.

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2018 noch 1 254 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, bei denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“). Ihre Zahl blieb binnen Jahresfrist nahezu unverändert.

Hinweis:
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mieterinnen und Mietern bzw. Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung (wie „Hartz IV“, Asylbewerberleistungen) haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Wohngeld.

 

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