24 Prozent mehr Empfängerhaushalte

Statistik informiert ... Nr. 109/2021

Am Jahresende 2020 haben 22 675 schleswig-holsteinische Haushalte Wohngeld bezogen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 24 Prozent, so das Statistikamt Nord. Die Höhe der Wohngeldzahlungen je Haushalt lag bei durchschnittlich 181 Euro im Monat und stieg damit um 23 Euro.

Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Änderungen im Wohngeldrecht zurückzuführen, mit denen sowohl der Kreis der Berechtigten erweitert als auch die Höhe der Unterstützung ange­hoben wurde.

Neben den reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2020 weitere 1 070 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“). Ihre Zahl sank binnen Jahresfrist um sechs Prozent.

Hinweis:
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mieterinnen und Mietern bzw. Eigentümerinnen und Eigentümern als Zuschuss für Aufwendungen für ihren Wohnraum gewährt, wenn die Höhe der Miete oder der Belastung für angemessenen Wohnraum die wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung (wie „Hartz IV“, Grundsicherung im Alter, Asyl­bewerberleistungen) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.

 

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