Über 900 selbstständige darstellende Künstlerinnen und Künstler

Statistik informiert ... Nr. 123/2020

In Hamburg waren im Jahr 2018 in der Veranstaltungsbranche viele Unternehmen mit geringen Umsätzen tätig. Demgegenüber gab es wenige Unternehmen mit überdurchschnittlich hohen Umsätzen, so das Statistikamt Nord. Diese Ergebnisse wurden auf Basis der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) gewonnen.

So lag etwa der durchschnittliche Umsatz der Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Selbstständige Artistinnen und Artisten, Zirkusgruppen“ bei 53 000 Euro. Auch bei „Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre“ lag der durchschnittliche Umsatz deutlich unter 100 000 Euro. Im Wirtschaftszweig „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“, der in der Veranstaltungsbranche mit 943 Steuerpflichtigen am stärksten vertreten war, betrug der durchschnittliche Umsatz etwas mehr als 100 000 Euro.

Dagegen sind in den Wirtschaftszweigen „Kinos“ sowie „Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen“ auch große Unternehmen zu finden, so dass der durchschnittliche Umsatz mit 8,6 Mio. bzw. 5,0 Mio. Euro deutlich über dem Durchschnitt von allen in der Hansestadt ansässigen Unternehmen lag.

Neben den hier dem Kernbereich der Veranstaltungsbranche zugeordneten Wirtschaftszweigen sind in der folgenden Tabelle ergänzend ausgewählte Dienstleister dargestellt, die von der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen profitieren.

Hinweise:
Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem Wirtschaftszweig erfolgt gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 nach seinem Tätigkeitsschwerpunkt.

In der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) werden alle Unternehmen erfasst, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeitraum steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten. Der Unternehmensbegriff umfasst hier auch Einzelunternehmer wie zum Beispiel Selbstständige. Bei Unternehmen mit mehreren, räumlich voneinander getrennten Betrieben oder bei Organkreisen (Mutter- und Tochterunternehmen) wird das gesamte Umsatzsteueraufkommen dem Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens zugerechnet.

Aufgrund der Fristen im Besteuerungsverfahren sowie vorgeschalteter Plausibilitätsprüfungen liegen für die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) die aktuellsten Ergebnisse für das Jahr 2018 vor. Weitere Ergebnisse – auch zu anderen Branchen – stehen auf der Homepage des Statistikamtes Nord (Externer Link) zum Download zur Verfügung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument
 

Fachlicher Kontakt:
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