Große regionale Unterschiede beim Medianeinkommen

Statistik informiert … Nr. 118/2025

Im Jahr 2021 erzielten die 1,02 Mio. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit Wohnsitz in Hamburg einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Einkommen“ bezeichnet) in Höhe von 51,7 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Wert je Steuerpflichtigem betrug 50 727 Euro und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent, so das Statistikamt Nord. Bei 71 Prozent der Steuerpflichtigen lag das Einkommen unter diesem Durchschnittswert. 

Der gegenüber Extremwerten robustere Median betrug 32 072 Euro. Das bedeutet, dass die Hälfte der Steuerpflichtigen ein Einkommen hatte, das unterhalb dieses Wertes lag. 

Auf der Ebene der Bezirke wurde das höchste Medianeinkommen mit 35 869 Euro in Eimsbüttel erzielt. Den niedrigsten Wert verzeichnete der Bezirk Hamburg-Mitte mit 25 917 Euro.

Auch auf Ebene der Stadtteile spiegeln sich die regionalen Unterschiede wider. Das Medianeinkommen lag in neun von 99 Stadtteilen bei mindestens 47 203 Euro. Jeweils vier dieser Stadtteile lagen in den Bezirken Altona und Wandsbek. Die höchsten Medianwerte erzielten dabei die Walddörfer Wohldorf-Ohlstedt (56 852 Euro) und Lemsahl-Mellingstedt (53 990 Euro) sowie die Elbvororte Nienstedten (54 050 Euro) und Othmarschen (53 476 Euro). 

In den zehn Stadtteilen mit den niedrigsten Medianeinkommen betrug der Median jeweils nicht mehr als 23 755 Euro. Sechs dieser Stadtteile lagen im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Stadtteile Billbrook (12 651 Euro) und Kleiner Grasbrook/Steinwerder (14 734 Euro) hatten dabei die geringsten Medianeinkommen. 

Hinweise:
Für die Gemeindeebene stehen die Ergebnisse auf unserer Internetseite (externer Link) (Externer Link) zum Download zur Verfügung.

Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Hier dargestellt werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.

Karte und Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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