Große regionale Unterschiede

Statistik informiert ... SPEZIAL Nr. IX/2017

Aus der bislang alle drei Jahre durchgeführten Lohn- und Einkommen­steuerstatistik resultieren nicht nur Angaben über die festgesetzte Steuer, sondern auch über die Steuerpflichtigen und deren Einkünfte. Für das nun verfügbare Jahr 2013 ergeben sich 1 370 652 schleswig-holsteinische Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, die einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Einkommen“ bezeichnet) in Höhe von 48,58 Mrd. Euro erzielten. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 35 443 Euro je Steuerpflichtigen, so das Statistikamt Nord. Da einige Steuerpflichtige sehr hohe Einkommen haben – so gab es 2013 beispiels­weise 547 schleswig-holsteinische „Einkommensmillionäre“ –, lag bei knapp zwei Drittel der Steuerpflichtigen (66 Prozent) das Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen für Schleswig-Holstein. Der gegenüber Extrem­werten robustere Median zeigt, dass die Hälfte aller Steuerpflichtigen ein Einkommen von höchstens 25 381 Euro aufwies.

Gegenüber 2010 ist sowohl die Zahl der Steuerpflichtigen um 2,0 Prozent als auch das Einkommen um 12,1 Prozent gestiegen. Entsprechend nahm auch das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen zu, und zwar um 3 195 Euro. Auch die Anzahl der Einkommensmillionäre erhöhte sich um 32. Bei diesem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Werte für das Jahr 2010 u. a. durch die Finanz- und Wirtschaftskrise beeinflusst worden waren – so war etwa 2010 die Zahl der Einkommensmillionäre um 26 geringer als 2007.

Auf der Ebene von kreisfreien Städten und Kreisen ergibt sich folgendes Bild: Bei den vier kreisfreien Städten liegt das durchschnittliche Einkommen zwischen 28 882 Euro je Steuerpflichtigen in Neumünster und 30 620 Euro in der Hansestadt Lübeck (siehe nachstehende Tabelle). Die Werte der Kreise spiegeln die Nähe zu Hamburg und Kiel wider. So haben drei der vier an Hamburg angrenzenden Kreise die höchsten durchschnittlichen Einkommen je Steuerpflichtigen, wobei der Kreis Stormarn mit 42 662 Euro je Steuerpflichtigen an der Spitze liegt. Für den Kreis Dithmarschen ergibt sich dagegen der geringste Durchschnittswert aller Kreise mit 32 566 Euro je Steuerpflichtigen.

Noch deutlichere Unterschiede zeigt die Berechnung der Durch­schnittswerte auf Gemeindeebene. Die Spanne reicht dabei von 20 117 Euro für Friedrichsgraben im Kreis Rendsburg-Eckernförde bis 109 387 Euro je Steuerpflichtigen für Reußenköge im Kreis Nordfriesland. Fasst man wie in der nachstehenden Karte die fünf Prozent „einkommensstärksten“ Gemeinden in einer Größenklasse zusammen, so weisen diese einen Wert von mindestens 50 516 Euro je Steuerpflichtigen auf. Mehr als die Hälfte dieser 56 Kommunen liegen im Hamburger Speckgürtel oder im westlichen Großraum Kiel. Für die 56 Gemeinden mit den geringsten durchschnittlichen Werten ergeben sich jeweils weniger als 28 718 Euro je Steuerpflichtigen. Die Gemeinden liegen überwiegend in eher zentrumsfernen ländlichen Räumen. Die meisten Kommunen gehören dabei zum Kreis Schleswig-Flensburg, gefolgt von Dithmarschen sowie Nordfriesland und Steinburg.

Methodische Hinweise:

1. Die bislang alle drei Jahre durchgeführte Lohn- und Einkommen­steuerstatistik wird ab dem Steuerjahr 2012 jährlich aufbereitet. Allerdings mussten aus fiskalpolitischen Gründen zunächst die nun vorliegenden Ergebnisse für 2013 ausgewertet werden, so dass 2012 als Vergleichsjahr noch nicht vorliegt.

2. Der große zeitliche Abstand zwischen Erhebungszeitraum und Veröffentlichung beruht darauf, dass der 30.9. des dritten Folgejahres als Schlusstermin für die Lieferung durch die Finanzverwaltung festgelegt ist.

3. Zusammenveranlagte Ehepaare werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.

4. Vereinfachend dargestellt wird der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 EStG) aus der Summe der sieben Einkunftsarten der Steuerpflichtigen ermittelt, die dann v. a. um den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) vermindert wird. Bei den einzelnen Einkunftsarten wird zwischen Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) und Überschusseinkünften (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) unterschieden.

Tabelle und Karte: siehe PDF-Dokument

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