Haushalte werden um Auskunft gebeten

Statistik informiert ... Nr. 81/2022

Ab 15. Mai 2022 beginnen die Haushaltebefragungen im Rahmen des Zensus 2022. Dabei wer­den rund 60 000 Haushalte in Hamburg und etwa 220 000 Haushalte in Schleswig-Holstein um Auskunft gebeten. Sie erhalten ab dem 8. Mai 2022 ein Terminankündigungsschreiben, so das Statistikamt Nord. Wer zum angegebenen Zeitpunkt verhindert ist, kann seinerseits einen alter­nativen Termin vereinbaren. Eine Kontakttelefonnummer wird angegeben.

Zum vereinbarten Termin stellen die Interviewerinnen und Interviewer zur Bestimmung der Be­völkerungszahl vor Ort zunächst fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wird nach Familien- und Vornamen sowie nach demografischen Grundmerkmalen (z. B. Geburtsdatum) gefragt. Die Beantwortung der Fragen kann von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden, sofern die betref­fenden Angaben bekannt sind. Spätestens Mitte August sollen die Haushaltebefragungen ab­geschlossen sein.

Etwa drei Viertel der ausgewählten Haushalte werden um weitere Angaben gebeten. Der er­weiterte Fragenkatalog umfasst beispielsweise Fragen zur Bildung (z. B. Schul- oder Berufsab­schluss) sowie zur Erwerbstätigkeit (z. B. Art der Beschäftigung, Ort der Arbeitsstätte).

In Hamburg und Schleswig-Holsteins sind die Interviewerinnen und Interviewer mit Tablets aus­gestattet und können alle Angaben direkt elektronisch erfassen. Alternativ können die Befragten per Online-Fragebogen die weiteren Angaben selbst übermitteln. Der Online-Fragebogen ist in 15 Sprachen verfügbar. Die entsprechenden Zugangsdaten werden von den Interviewerinnen und Interviewern ausgehändigt. Auf Wunsch kann auch ein Papierfragebogen genutzt werden.

Auswahl der Haushalte

Die zu befragenden Haushalte wurden mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens ausge­wählt. Dabei wurden komplette Anschriften ausgewählt, in denen dann immer alle dort wohn­haften Personen befragt werden. Bundesweit betrifft dies rund zehn Prozent aller Haushalte. Die Haushalte sind nicht verpflichtet, den Interviewerinnen und Interviewern Zutritt zu ihrer Woh­nung zu gewähren. Für die Erhebung besteht jedoch gemäß Zensusgesetz Auskunftspflicht.

Die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer

Die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer (sog. Erhebungsbeauftragte) kündigen den Termin immer schriftlich an (Anschreiben und Terminankündigung). Sie wurden von den zu­ständigen Erhebungsstellen umfassend geschult und auf Verschwiegenheit sowie die Einhal­tung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Zudem weisen sie sich unaufgefordert mit ei­nem von den Erhebungsstellen ausgestellten Ausweis (in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis) aus und sind an ein strenges Hygienekonzept gebunden. In Hamburg werden rund 1 000 und in Schleswig-Holstein etwa 4 500 Interviewerinnen und Interviewer für die Be­fragungen eingesetzt.

Hintergrund:

Mit dem Zensus 2022 werden die aktuellen Bevölkerungszahlen in Deutschland ermittelt. Dazu werden bestehende Verwaltungsregister (u. a. Melderegister) anonymisiert ausgewertet und statistisch korrigiert. Diese Korrektur geschieht u. a. mithilfe der Haushaltebefragung. Außer­dem werden mit der Haushaltebefragung weitere Informationen zur Struktur der Bevölkerung – zur Demografie, Bildung und Erwerbstätigkeit – gewonnen. Diese dienen als Grundlage für po­litische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Bei allen Erhebungen des Zensus 2022 werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sehr ernst genommen. Sämtliche gewonnenen Informationen werden ausschließlich für statis­tische Zwecke genutzt. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen sowie die Wei­tergabe von Daten sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Haushaltebefragung (u. a. ein Musterfragebogen (Externer Link)) sowie allgemeine Informationen zum Zensus 2022 stehen im gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.zensus2022.de (Externer Link) zur Verfügung.

 

Fachlicher Kontakt:
Cord Hohls
Telefon: 040 42831-1751
E-Mail: cord.hohls(at)statistik-nord(dot)de


Pressestelle:
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