Begehungen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung

Statistik informiert ... Nr. 132/2022

Gut drei Monate nach dem Stichtag des Zensus 2022, dem 15. Mai 2022, haben die Bürgerin­nen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein bereits über 1 Mio. mal Fragen zur Ge­bäude- und Wohnungszählung beantwortet. Der Großteil dieser Rückmeldungen erfolgte dabei online. In Hamburg und Schleswig-Holstein wurden zusammen rund 1,2 Mio. Personen im Rahmen dieser Teilerhebung angeschrieben, so das Statistikamt Nord.

In den kommenden Wochen werden Erhebungsbeauftragte im Auftrag des Statistikamtes Nord rund 16 000 Wohngebäude in Augenschein nehmen. Etwa 12 000 davon befinden sich in Schleswig-Holstein und 4 000 in Hamburg. Erforderlich sind die Begehungen, weil die Eigen­tümerinnen oder Eigentümer der Gebäude nicht ermittelt werden konnten. Ziel ist es, die wich­tigsten Gebäudemerkmale deshalb vor Ort zu erheben. Hierzu zählen z. B. die Anzahl der Wohnungen im Gebäude und der Gebäudetyp. Eine Befragung der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner findet zu diesem Zweck nicht statt.

Für Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung stehen folgende Telefonnummern zur Verfü­gung:

040 8516 3444 (externe Hotline)

040 42831 4216 (Statistikamt Nord)

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Zensus 2022 stehen im gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.zensus2022.de (Externer Link) zur Verfügung.

 

Fachlicher Kontakt:
Fabian Mesecke
Telefon: 040 42831-1551
E-Mail: fabian.mesecke@statistik-nord.de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle@statistik-nord.de
Twitter: @StatistikNord (Externer Link)

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