Methoden

Zu allen Bundesstatistiken stehen Informationen zu den jeweils verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse in Form von Qualitätsberichten (Externer Link) beim Statistischen Bundesamt zur Verfügung. Diese enthalten auch Hinweise zu weiterführenden Veröffentlichungen und Kontaktmöglichkeiten.

Weitere grundlegende Erläuterungen (Externer Link) für einen Großteil aller Bundesstatistiken, die vom Statistikamt Nord durchgeführt werden, sind ebenfalls beim Statistischen Bundesamt zu finden.

Dort sind auch sämtliche Rechtsgrundlagen (Externer Link) (Gesetze, Verordnungen), die die Durchführung der jeweiligen im Statistikamt Nord bearbeiteten Statistiken im Einzelnen regeln, hinterlegt.

Qualitätsstandards

Zur Gewährleistung einer hohen Datenqualität im Europäischen Statistischen System (ESS) hat die Europäische Kommission einen Verhaltenskodex für europäische Statistiken („Code of Practice") verkündet. Er definiert in 15 Grundsätzen Leitlinien der Qualitätssicherung zum institutionellen Rahmen der Statistikerstellung, zu den statistischen Prozessen und zu den statistischen Produkten. Die Statistischen Ämter der EU, also auch das Statistikamt Nord, haben sich diesen Grundsätzen verpflichtet.

Parallel zum Verhaltenskodex für europäische Statistiken gelten folgende verbindliche Qualitätskriterien für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken:

•    Relevanz,
•    Genauigkeit,
•    Aktualität und Pünktlichkeit,
•    Zugänglichkeit und Klarheit,
•    Vergleichbarkeit und Kohärenz.

Auf Qualitätsstandards und Qualitätssicherung dieser Kriterien haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam verpflichtet.

Die amtliche Statistik befindet sich oft in einem Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. In manchen Statistikbereichen werden zunächst vorläufige, mit gewissen Unsicherheiten behaftete Ergebnisse erstellt und veröffentlicht. Vorläufige Ergebnisse werden erst nach verbesserter Datenlage im Rahmen von Revisionen durch qualitativ höherwertige ersetzt. Auch methodische oder konzeptionelle Änderungen können dazu führen, dass statistische Angaben revidiert werden. Die Revisionsverfahren nach außen transparent und nachvollziehbar zu machen und das Vertrauen in die amtliche Statistik zu sichern ist Ziel einer allgemeinen Revisionspolitik.

Trotz der vielfältigen Qualitätssicherungsmaßnahmen lassen sich Fehler in den statistischen Produkten nicht völlig vermeiden. Den Umgang mit solchen Veröffentlichungsfehlern legt die Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern fest. Sie stellt sicher, dass Fehler nach einer definierten Einstufung stets gleichartig behandelt, korrigiert und dokumentiert werden. Sie regelt die Kommunikation des Fehlers gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern statistischer Daten. Eine Übersicht der Daten-Korrekturen finden Sie auf der Seite "Korrigierte Daten".

Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice)

Für die nationalen statistischen Ämter und Eurostat (statistisches Amt der EU). Angenommen vom Ausschuss für das Europäische Statistische System am 16. November 2017

Selbstverständnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Version 1.1

Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern im Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Allgemeine Revisionspolitik

Statistikübergreifende Grundsätze zur Revision von veröffentlichten statistischen Ergebnissen Herausgeber: Statistisches Bundesamt