Hinweise zu den Ergebnissen der Wanderungs­statistik und die Entwicklung des Bevölkerungsstands ab Berichtsjahr 2016

Aktualisierte Informationen vom 12.09.2018

Die Ergebnisse der Wanderungsstatistik und als Folge die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab Berichtsjahr 2016 sind aufgrund methodischer Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen an die Statistik sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.

Einschränkungen in der Genauigkeit der Ergebnisse 2016 und der unterjährigen Ergebnisse 2017 können zum einen aus Problemen bei der melderechtlichen Erfassung von Schutzsuchenden resultieren, zum anderen aus Folgeproblemen der technischen Umstellungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen und aus in der statistischen Aufbereitung festgestellten Unstimmigkeiten resultieren. Diese Probleme sind in den Jahresendergebnissen 2017 weitgehend bereinigt.

Methodische Änderungen und Auswirkung auf die Vergleichbarkeit:

  • Bis 2015 wurden in der Wanderungsstatistik die von den Meldebehörden bis Monatsende erfassten Zu- und Fortzüge in den Ergebnissen berücksichtigt. Aufgrund der Umstellung der Wanderungsstatistik auf ein neues Liefer- und Aufbereitungsverfahren ab Januar 2016 wurden alle im Zeitraum Januar 2016 bis Mai 2017 an die Statistik gemeldeten Zu- und Fortzüge mit einem Zu- bzw. Fortzugsdatum im Jahr 2015 oder 2016 in einer Übergangszeit in dem Berichtsmonat entsprechend ihrem Ereignisdatum (entspricht Datum des Zuzugs, Wegzugs, oder Wohnungsstatuswechsels) verarbeitet.
    Ab Juni 2017 werden die Wanderungsfälle in dem Monat der Meldung durch die Meldebehörde verarbeitet, in dem das Ereignisdatum liegt, ansonsten in dem Vormonat. Das veränderte Vorgehen in 2016 und bis Mai 2017 führt zu einem Vorzieheffekt, bei dem ein Teil der Wanderungsfälle früher als sonst üblich berücksichtigt wurde. So wurde beispielsweise eine Fortzugsmeldung ins Ausland mit einem Ereignisdatum im März 2016, welche im Februar 2017 an die Statistik gemeldet wurde, noch im Berichtsmonat März 2016 berücksichtigt, anstatt nach der bisherigen Verarbeitungslogik erst im Januar 2017.

    In den Ergebnissen der Wanderungsstatistik werden ab 2016 nur Zu- und Fortzüge mit Zu- bzw. Fortzugsdatum im Berichtsjahr oder im Vorjahr verarbeitet. Bisher wurden auch weiter zurückliegende Zu- und Fortzüge berücksichtigt, sofern sie nach dem Stichtag des Zensus 2011 stattgefunden hatten. Diese zurückliegenden Zu- und Fortzüge sind lediglich für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen relevant und nicht für die Ermittlung des Wanderungsvolumens des jeweiligen Jahres, weshalb sie ab 2016 nur noch in die Bevölkerungsfortschreibung einfließen. Dadurch fallen die Wanderungszahlen im Vergleich zu früheren Jahren geringfügig niedriger aus.
  • Ab 2016 werden Zu- und Fortzüge von Deutschen von bzw. nach "unbekannt/ohne Angabe" in der Wanderungsstatistik unter der Außenwanderung verbucht, die zuvor  weitgehend unberücksichtigt blieben.  Für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen werden nun Personen, die zuvor „nach unbekannt“ abgemeldet waren und sich wieder anmelden, nur dann als Zuzug "von unbekannt" verarbeitet, wenn die vorherige Abmeldung "nach unbekannt" in der Statistik berücksichtigt wurde (d.h. ab 2016 stattfand). Da im Gegenzug alle Abmeldungen von Deutschen "nach unbekannt" ohne Einschränkung berücksichtigt wurden, wird eine zu niedrige Zahl von Anmeldungen "von unbekannt" im Verhältnis zur Zahl der Abmeldungen "nach unbekannt" und somit  eine erhöhte Nettoabwanderung von deutschen Personen nachgewiesen. Dieser methodisch unvermeidbare Effekt betrifft insbesondere die Ergebnisse 2016 und mit abnehmender Tendenz die Ergebnisse der Folgejahre. Die Ergebnisse zur Außenwanderung von Deutschen nach Herkunfts-/Zielländern sind von dieser methodischen Änderung nicht betroffen.

Sonstige Einschränkungen in der Genauigkeit der Ergebnisse:

  • In Zusammenhang mit der melderechtlichen Erfassung von Schutzsuchenden wurden Unstimmigkeiten festgestellt. Hinter den Unstimmigkeiten werden latente Probleme bei der Durchführung des Rückmeldeverfahrens im Meldewesen sowie in der Datenübermittlung der Meldebehörden an die Statistik vermutet. Da die Möglichkeiten einer Bereinigung dieser Unstimmigkeiten von Seiten der Statistik u. a. aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt sind, ist die Genauigkeit der Erfassung der Schutzsuchenden in den Bewegungs- und Bestandsdaten 2016 und 2017 eingeschränkt.
  • Die Ergebnisse 2016 enthalten Nacherfassungen der Zuwanderung von bereits 2015 nach Deutschland eingereisten Schutzsuchenden, die melderechtlich erst 2016 erfasst wurden. Die Zahl der Nacherfassungen wird bundesweit auf ca. 90 000 Zuzüge geschätzt. Diese Schätzung basiert auf Auswertungen der Staatsangehörigkeiten mit einem hohen Anteil von Schutzsuchenden (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Somalia, Nigeria, zudem ungeklärte Staatsangehörigkeit). Bereinigungen der Melderegister für bisher in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldete, jedoch zwischenzeitlich in andere Kommunen fortgezogene Schutzsuchende sind in den Ergebnissen 2016 berücksichtigt, sofern die Bereinigungen bis Mai 2017 erfolgt sind.
  • Im Zusammenhang mit den technischen Umstellungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen und des statistischen Aufbereitungsverfahrens wurde eine Reihe von Folgeproblemen identifiziert. Diese Folgeprobleme führen über die oben genannten Methodeneffekte hinaus unter anderem dazu, dass die im Außenwanderungssaldo nachgewiesene Zahl der Fortzüge "nach unbekannt" überschätzt und die Zahl der Zuzüge "von unbekannt" ab 2016 unterschätzt wurden. Daraus resultiert wiederum eine Unterschätzung der Einwohnerzahl Deutschlands. Die quantitative Auswirkungen auf die Jahresergebnisse 2016 wird wie folgt abgeschätzt: Unterschätzung der Zuzüge aus Unbekannt um 9000 bis 10000 Fälle, Überschätzung der Fortzüge nach Unbekannt um 6000 bis 7000 Fälle und Unterschätzung des Wanderungssaldos bzw. der Bevölkerungszahl für Deutschland um ca. 16 000 Personen.  Eine rückwirkende Korrektur der ab 2016 bereits veröffentlichten Ergebnisse der Wanderungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung ist nicht möglich. Die statistische Bereinigung der festgestellten Unstimmigkeiten erfolgt weitgehend in den Ergebnissen der Wanderungsstatistik und der Bevölkerungsfortschreibung bis zum Abschluss des Berichtsjahres 2017. Dabei werden Berichtigungen von in den Monaten 2017 erfassten Wanderungsfällen im Jahresergebnis 2017 der Wanderungsstatistik und in den Fortschreibungsergebnissen Dezember 2017 berücksichtigt, während Berichtigungen von Wanderungsfällen vor 2017 lediglich in die Bevölkerungsfortschreibung als Korrektur einfließen.