Zahl der Verurteilten gestiegen – mehr als 60 Prozent bereits vorbestraft

Statistik informiert ... Nr. 52/2022

Im Jahr 2020 verurteilten die Strafgerichte in Hamburg 1 546 Personen wegen Verstößen ge­gen das Betäubungsmittelgesetz. Im mittelfristigen Vergleich zu 2015 ist das eine Zunahme um elf Prozent, so das Statistikamt Nord.

Unter den schuldig gesprochenen Personen waren zwei Prozent Jugendliche (Alter zum Zeit­punkt der Tat 14 bis unter 18 Jahre) und sieben Prozent Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). Frauen stellten sieben Prozent der Verurteilten, ausländische Staatsangehörige 49 Prozent, vorbestrafte Personen 61 Prozent.

63 Prozent der wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilten Personen kamen mit einer Geld­strafe nach allgemeinem Strafrecht davon, 20 Prozent erhielten eine Freiheits- oder Jugend­strafe mit Bewährung und zehn Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. In sieben Prozent der Fälle verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstraf­rechts.

Insgesamt ergingen im Jahr 2020 zehn Prozent aller von den Strafgerichten ausgesprochenen Verurteilungen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes, etwas mehr als 2015 (neun Prozent).

Hinweis: Die Zuordnung der Straftat erfolgt nach der Hauptstraftat, also jener, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

 

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