Deutlich mehr Verurteilte – über die Hälfte waren bereits vorbestraft

Statistik informiert ... Nr. 53/2022

Im Jahr 2020 haben die Strafgerichte in Schleswig-Holstein 802 Personen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das ist eine Zunahme um acht Prozent gegen­über dem Vorjahr. Im mittelfristigen Vergleich zu 2015 betrug der Anstieg 44 Prozent, so das Statistikamt Nord.

Drei Prozent der schuldig Gesprochenen waren Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt 14 bis unter 18 Jahre alt waren. Der Anteil der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) lag bei zehn Pro­zent. Frauen stellten acht Prozent, ausländische Staatsangehörige 21 Prozent und Vorbestrafte 51 Prozent aller Verurteilten.

Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht wurden gegen 55 Prozent aller Betäubungsmittel­straftäterinnen und -täter verhängt. Freiheits- oder Jugendstrafen mit Bewährung schlugen mit 29 Prozent, Freiheits- oder Jugendstrafen ohne Bewährung mit sechs Prozent zu Buche. Auf erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts entfielen zehn Prozent.

Insgesamt gingen im Jahr 2020 fünf Prozent aller Verurteilungen auf Verstöße gegen das Be­täubungsmittelgesetz zurück, im Jahr 2015 waren es noch vier Prozent.

Hinweis: Die Zuordnung der Straftat erfolgt nach der Hauptstraftat, also jener, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

 

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