Jede fünfte verurteilte Person erhielt Haftstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 22/2022

Im Jahr 2020 haben die Strafgerichte in Hamburg 712 Personen wegen Gewaltdelikten verur­teilt. Von diesen erhielten 21 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord. In 40 Prozent der Fälle wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. 18 Prozent der Verurteilten kamen mit einer Geldstrafe nach allge­meinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) davon und bei 21 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -tätern waren 17 Prozent zum Tatzeit­punkt Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre). Weitere 13 Prozent waren Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). Der Anteil der Frauen lag bei zehn Prozent. 44 Prozent der Verurteilten waren ausländische Staatsangehörige. Bereits vorbestraft waren 54 Prozent.

29 Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern mit 98 Prozent auch fast alle Heranwachsenden.

Die meisten Schuldsprüche erfolgten wegen gefährlicher Körperverletzung (67 Prozent) sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes (zusammen 25 Prozent).

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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