Ein Viertel weniger Unternehmensinsolvenzen

Statistik informiert ... Nr. 32/2021

Für das Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht Hamburg 561 entschiedene Anträge auf Unter­nehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Insolvenz­antragspflicht für einen Teil der Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt war.

Mindestens 9 068 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmens­insolvenz betroffen. Das waren 39 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Summe der voraussicht­lichen Forderungen lag mit knapp 842 Mio. Euro dagegen deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019. Im Durchschnitt schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläu­bigern mehr als 1,5 Mio. Euro.

Mit 96 Verfahren wurden am häufigsten Insolvenzen für Unternehmen des Wirtschafts­abschnitts Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gemel­det, gefolgt vom Abschnitt „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“. In der relativen Betrachtung war jedoch der Wirtschaftsabschnitt „Gastgewerbe“ mit 132 Insol­venzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten vertreten, gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ (116 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen). Die Quote für alle in Hamburg ansässigen Unternehmen betrug 60 Insolvenzen pro 10 000 Unter­nehmen.

Mit 160 Verfahren waren Unternehmen mit Sitz im Bezirk Hamburg-Mitte am häufigsten von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, gefolgt vom Bezirk Eimsbüttel (86) und Hamburg-Nord (79).

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Insolvenzantragspflicht war vom 1. März bis zum 30. September 2020 für Unternehmen ausgesetzt, deren Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID‑19 Pan­demie beruhte und für die im Falle von Zahlungsunfähigkeit die Aussicht bestand, diese zu beseitigen. Für die überschuldeten Unternehmen galt die Aussetzung der Insolvenzantrags­pflicht bis Jahresende.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2018 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeit­raum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

 

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