Rückgang der Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern um 40 Prozent

Statistik informiert ... Nr. 35/2021

Für das Jahr 2020 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 1 859 entschiedene An­träge auf Verbraucherinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele natürliche Personen inklusive der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündig­ten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfah­rens im zweiten Halbjahr 2020 herausgezögert haben.

Die insolventen Verbraucherinnen und Verbraucher schuldeten ihren Gläubigerinnen und Gläu­bigern knapp 75 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger pro insolventer Person stiegen dagegen um knapp acht Prozent auf gut 40 000 Euro.

Am häufigsten wurden mit 285 Verfahren Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Kreis Pinneberg gemeldet, gefolgt vom Kreis Schleswig-Flensburg (230 Verfahren). Im Kreis Stormarn und in der kreisfreien Stadt Flensburg wurden dagegen lediglich für 65 bzw. 67 Ver­braucherinnen und Verbraucher Insolvenzanträge entschieden. Im Kreis Stormarn waren die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der relativen Betrachtung mit 27 Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am seltensten von einer Insolvenz betroffen. Am höchsten war die Insolvenzquote in der kreisfreien Stadt Neumünster mit 117 und im Kreis Schleswig-Flensburg mit 114 Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die In­solvenzquote für Schleswig-Holstein betrug 64.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Bevölkerungsstatistik für Schleswig-Holstein zum Stand 31.12.2019 ermit­telt.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

 

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