Weniger Arbeitsverhältnisse im Mindestlohnbereich

Statistik informiert ... Nr. 87/2020

Der Anteil der Beschäftigten in Hamburg, die den Mindestlohn oder weniger erhalten, ist 2018 im Vergleich zu 2014, dem Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, deutlich gesunken, so das Statistikamt Nord.

Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018) zeigen, dass in rund einem Pro­zent der Beschäftigungsverhältnisse in Hamburg der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt wurde. Ein weiteres Prozent, rund 10 000 Beschäftigte, ver­diente sogar weniger. Im Vergleich zum Jahr 2014 verdienten damit deutlich weniger Beschäf­tigte in Hamburg den Mindestlohn oder darunter. Im Jahr 2014 wurden rund sieben Prozent der Hamburger Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als dem im Jahr 2015 eingeführten Min­deststundenlohn von 8,50 Euro vergütet.

Zum 1. Januar 2019 wurde der Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro angehoben. Im Jahr 2018 wurde in Hamburg in rund vier Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse ein Stundenlohn unter diesem Wert gezahlt. Dieser Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitiert damit potenziell von der Anhebung.

Um das Verhältnis zwischen dem Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsver­dienst Vollzeitbeschäftigter widerzuspiegeln, kann der sogenannte Kaitz‑Index verwendet wer­den. Er dient für eine Region als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn. Im Durch­schnitt verdiente im April 2018 eine vollzeitbeschäftigte Person in Hamburg monatlich 4 317 Euro brutto. Eine vollzeitbeschäftigte Person im Mindestlohnbereich verdiente dagegen rechnerisch 1 532 Euro brutto im Monat. Daraus ergibt sich ein Kaitz-Index von 35,5 Prozent für Hamburg im Jahr 2018. Dies war der niedrigste Indexwert aller Bundesländer. Die Einflüsse durch Einführung und Anpassungen des Mindestlohns sind deshalb in Hamburg vergleichs­weise gering. Der Rückgang des Kaitz-Index gegenüber dem Wert aus 2014 (37,8 Prozent) zeigt auch, dass sich der Abstand zwischen Mindestlohn und Durchschnittslohn in Hamburg erhöht hat.

Eine interaktive Karte zum Kaitz-Index in Deutschland (Externer Link) ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) abrufbar.

Methodische Hinweise:
Die Angaben zu Anzahl bzw. Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit oder unter Mindestlohn in Hamburg 2018 sind mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Aufgrund der niedrigen Fallzahl sind die Relativen Standardfehler (RSF) verhältnismäßig hoch im Vergleich zu den Ergebnis­werten. Alle zitierten Zahlen haben jedoch einen RSF unter 15 Prozent.

Alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikanten und unter 18‑Jährige.

Die Verdienststrukturerhebung wird bundesweit alle vier Jahre bei insgesamt höchstens 60 000 Betrieben durchgeführt.

 

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