Zahl der Hörgeschädigten nahezu unverändert bei 5 400

Statistik informiert ... Nr. 112/2018

Am Jahresende 2017 wohnten in Hamburg 5 393 Personen, die wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert waren. Im Vergleich zur letzten Erhebung zwei Jahre zuvor hat sich ihre Zahl nur sehr geringfügig um 0,6 Prozent verringert, so das Statistikamt Nord.

Von den knapp 5 400 Personen war bei 32 Prozent der Betroffenen Taubheit die schwerste Behinderung. Zum Teil litten diese Personen gleichzeitig an Störungen der Sprachentwicklung und an Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) entfielen 68 Prozent.

53 Prozent der schwerbehinderten Hörgeschädigten waren mindestens 65 Jahre alt, weitere 43 Prozent 18 bis unter 65 Jahre. Lediglich vier Prozent (202 Personen) waren minderjährig.

34 Prozent hatten den höchsten Grad der Behinderung von 100.

Die Schwerbehinderung war in 83 Prozent der Fälle auf eine allgemeine Krankheit zurückzu­führen. Der Anteil der angeborenen Behinderungen lag bei 14 Prozent.
 

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Per­sonen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt an­hand der schwersten Behinderung.
Insgesamt lebten 2017 in Hamburg 126 895 schwerbehinderte Personen.

 

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