Zahl der Hörgeschädigten leicht gestiegen

Statistik informiert … Nr. 59/2024

Am Jahresende 2023 wohnten in Hamburg 5 456 Personen, die wegen Taubheit oder Schwer­hörigkeit schwerbehindert waren. Im Vergleich zur letzten Erhebung zwei Jahre zuvor hat sich ihre Zahl um ein Prozent erhöht, so das Statistikamt Nord.

Bei 35 Prozent der Betroffenen war Taubheit die schwerste Behinderung. Zum Teil litten diese Personen gleichzeitig an Störungen der Sprachentwicklung und an Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) ent­fielen 65 Prozent.

53 Prozent der schwerbehinderten Hörgeschädigten waren mindestens 65 Jahre alt, 42 Pro­zent waren im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Lediglich vier Prozent (241 Personen) waren minderjährig.

34 Prozent hatten den höchsten Grad der Behinderung von 100.

Die Schwerbehinderung war in 86 Prozent der Fälle auf eine allgemeine Krankheit zurückzu­führen. Der Anteil der angeborenen Behinderungen lag bei zwölf Prozent.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Per­sonen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.

 

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