Handwerksunternehmen mehrheitlich im Baugewerbe tätig

Statistik informiert ... Nr. 141/2019

Im Jahr 2017 hat es in Schleswig-Holstein nach den Ergebnissen der Handwerkszählung 18 961 selbstständige Handwerksunternehmen gegeben. Das sind 1,6 Prozent mehr als 2016. 58,0 Prozent dieser Unternehmen waren im Baugewerbe tätig, so das Statistikamt Nord.

Die meisten Handwerksunternehmen (7 735 bzw. 40,8 Prozent) gab es im Bereich des Aus­baugewerbes (z. B. Installation, Elektrotechnik, Malereibetriebe/Lackiererei und Tischlerei). Zweitgrößte Gewerbegruppe war mit 3 269 Unternehmen (17,2 Prozent) das Bauhaupt­gewerbe (z. B. Maurer-, Zimmerer- oder Dachdeckerunternehmen).

Eine ebenfalls große Gruppe stellten mit 2 572 Unternehmen (13,6 Prozent) die Handwerke für den privaten Bedarf (z. B. Friseurinnen und Friseure). Die wenigsten Handwerksunterneh­men gab es im Gesundheitsgewerbe (634) und im Lebensmittelgewerbe (555).

15 315 der Unternehmen (80,8 Prozent) waren zulassungspflichtige und 3 646 (19,2 Prozent) zulassungsfreie Gewerbe.

Die meisten selbstständigen Handwerksunternehmen gab es in den Kreisen Pinneberg (elf Prozent), Segeberg (zehn Prozent) und Rendsburg-Eckernförde (neun Prozent). Die we­nigsten Unternehmen befanden sich dagegen in den Kreisen Dithmarschen, Plön, Steinburg und der Landeshauptstadt Kiel (jeweils fünf Prozent) sowie in den kreisfreien Städten Flensburg und Neumünster (jeweils zwei Prozent).

In den Handwerksunternehmen arbeiteten 129 845 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (plus 2,6 Prozent), davon 79 Prozent in Vollzeit und 21 Prozent in Teilzeit. Darüber hinaus waren 20 973 Minijobberinnen und -jobber angestellt (plus 1,1 Prozent). Einschließlich der tätigen Inhaberinnen und Inhaber arbeiteten 170 577 Frauen und Männer im schleswig-holsteinischen Handwerk, das sind 2,3 Prozent mehr als 2016. Insgesamt waren in den Un­ternehmen des Ausbaugewerbes die meisten Menschen beschäftigt (49 610 Personen). In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf arbeiteten 37 097 Frauen und Männer und im Bauhauptgewerbe 29 164.

Im überwiegenden Teil der Unternehmen (58 Prozent) arbeiteten bis zu vier Personen. In 21 Prozent waren fünf bis neun Personen tätig und in weiteren 21 Prozent zehn und mehr Personen. Im Mittel beschäftigte jedes Unternehmen wie im Vorjahr neun Personen. Über­durchschnittlich viele Beschäftigte je Unternehmen gab es im Lebensmittelgewerbe (30 Per­sonen), bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf (15) sowie im Gesundheitsgewerbe und im Kraftfahrzeuggewerbe (jeweils elf Personen). Die kleinsten Unternehmen gab es mit durchschnittlich fünf tätigen Personen bei den Handwerken für den privaten Bedarf sowie im Ausbaugewerbe (sechs Personen).

Die schleswig-holsteinischen Handwerksunternehmen erzielten im Jahr 2017 einen Umsatz von 17,6 Mrd. Euro. Verglichen mit dem Vorjahresergebnis stieg der Gesamtumsatz der Handwerksunternehmen damit um 3,5 Prozent. Der Umsatz je tätiger Person belief sich auf 103 100 Euro. Die zulassungspflichtigen Unternehmen erwirtschafteten dabei mit 115 100 Euro einen wesentlich höheren Umsatz je tätiger Person als die zulassungsfreien Handwerks­unternehmen (45 500 Euro). Die höchsten Umsätze erzielten das Ausbaugewerbe (4,6 Mrd. Euro), das Kraftfahrzeuggewerbe (4,0 Mrd. Euro) sowie das Bauhauptgewerbe (3,7 Mrd. Euro).

Mehr als zwei Drittel (68,1 Prozent) der Handwerksunternehmen waren Einzelunternehmen. Bei 22,1 Prozent der Unternehmen handelte es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haf­tung (GmbH), 9,6 Prozent entfielen auf Personengesellschaften und nur wenige Fälle auf sonstige Rechtsformen.

Methodische Hinweise:
Im Gegensatz zur vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die als Konjunkturstatistik Messzahlen und Veränderungsraten zur Entwicklung des Handwerks nachweist, liefert die Handwerkszählung Strukturangaben über das Handwerk in Form absoluter Werte.

Die Handwerkszählung wird jährlich auf Basis des statistischen Unternehmensregisters durch Nutzung von Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzverwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse beziehen sich auf selbstständige, umsatzsteuerpflichtige Handwerksunternehmen der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung. Handwerkliche Nebenbetriebe, innerbetriebli­che handwerkliche Abteilungen oder handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2) sowie von der Umsatzsteuer befreite Kleinunternehmen mit nur geringen Umsätzen sind in dieser Statistik nicht enthalten.

 

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