Umsatzsteigerung von 4,6 Prozent

Statistik informiert ... Nr. 41/2019

In Schleswig-Holstein haben die zulassungspflichtigen Handwerksunter­nehmen laut vorläufi­gem Ergebnis 2018 einen Umsatzzuwachs von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr erwirt­schaftet. Zu diesem Plus trugen alle Gewerbegruppen in unterschiedlicher Stärke bei, so das Statistikamt Nord.

Die höchsten Umsatzsteigerungen gab es im Bauhauptgewerbe (plus 7,5 Prozent; z. B. Ge­werbe für Maurer-, Straßenbau- und Zimmererarbeiten oder Dachdeckereien) sowie im Aus­baugewerbe (plus 6,1 Prozent; z. B. Gewerbe für Malerarbeiten, Heizungsbau oder Elektrik). Bei den Handwerken für den ge­werblichen Bedarf (plus 3,3 Prozent; z. B. Metallbau oder Ge­bäudereinigung), im Gesundheitsgewerbe (plus 2,9 Prozent; z. B. Au­genoptik) sowie im Kraftfahr­zeuggewerbe (plus 2,7 Prozent) lagen die Zuwachsraten im mittleren Bereich. Bei den Handwerken für den privaten Bedarf (plus 2,0 Prozent; z. B. Friseure) sowie im Lebens­mittelgewerbe (plus 0,7 Prozent; z. B. Fleischerei) verlief die positive Entwicklung etwas ver­haltener.

Die Zahl der Beschäftigten stieg 2018 nur geringfügig um 0,7 Prozent. Überdurchschnittliche Zuwächse erzielten das Gesundheitsgewerbe (plus 2,2 Prozent), das Ausbaugewerbe (plus 1,7 Prozent), das Kraftfahrzeuggewerbe (plus 1,1 Prozent) und das Bau­hauptgewerbe (plus 0,9 Prozent). Bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf fiel das Beschäftigungs­wachstum nur geringfügig aus (plus 0,1 Prozent). Im Lebensmittelgewerbe und bei den Handwerken für den privaten Bedarf (jeweils minus 1,4 Prozent) arbeiteten dagegen etwas weniger Menschen als im Vorjahr.

Hinweise:
In die vierteljährliche Handwerksberichterstattung sind selbstständige Hand­werksunterneh­men gemäß Anlage A der Handwerksordnung einbezogen. Handwerkliche Nebenbetriebe und innerbetriebliche Abteilungen mit hand­werklichen Tätigkeiten werden in der Handwerksbe­richterstattung nicht ausgewertet. Die Ergebnisse beruhen auf regelmäßigen Auswertungen des Unternehmensregisters sowie Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Ar­beit und der Finanzverwaltung.

 

Fachlicher Ansprechpartner:
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