81 Unternehmensgruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein

Statistik informiert … Nr. 154/2024

Im Jahr 2022 hatten 81 Unternehmensgruppen, denen landwirtschaftliche Betriebe der Rechts­form juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften angehörten, ihren Sitz in Schleswig-Holstein, so das Statistikamt Nord.

Das entspricht einem Anstieg von knapp 27 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020, dem Jahr, in dem die Auswertung der Unternehmensverflechtungen erstmalig durchgeführt wurde. Die über­wiegende Anzahl der Unternehmensgruppen (84 Prozent) kontrollierten lediglich einen land­wirtschaftlichen Betrieb, nur zwei Unternehmensgruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein kontrol­lierten mehr als fünf landwirtschaftliche Betriebe.

Das Gros der Unternehmensgruppen (95 Prozent) hatte ein nicht-landwirtschaftliches Gruppen­oberhaupt, 4 Unternehmensgruppen ein landwirtschaftliches. Das Gruppenoberhaupt ist ge­mäß dem Kontrollkonzept der amtlichen Statistik das höchste Mutterunternehmen einer Unter­nehmensgruppe.

Den 81 Unternehmensgruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein gehörten 120 landwirtschaftliche Betriebe an. Diese Betriebe bewirtschafteten eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von gut 40 000 Hektar, hielten rund 13 000 Rinder und 19 000 Schweine, auch verfügten die Betriebe über knapp 23 000 Haltungsplätze für Geflügel. Diese zu einer Unternehmensgruppe gehören­den landwirtschaftlichen Betriebe inklusive ihrer landwirtschaftlich genutzten Fläche und Vieh­bestände können auch außerhalb Schleswig-Holsteins liegen.

Methodischer Hinweis:
Die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe wurde nicht primärstatistisch erhoben, son­dern durch eine Auswertung des Statistischen Unternehmensregisters gewonnen. Das Unter­nehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte statistische Datenbank mit Unternehmen und Betrieben, die unter anderem Unternehmensgruppen und deren Kontrollstrukturen abbildet. Über die Verknüpfung der Betriebe des Betriebsregisters Landwirtschaft mit den entsprechen­den Einheiten im Unternehmensregister konnten die Informationen zusammengeführt werden und eine Aussage über die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Unter­nehmensgruppe getroffen werden. Die Einstufung des Gruppenoberhaupts als landwirtschaft­lich bzw. nicht-landwirtschaftlich wurde anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermit­telt, die im Unternehmensregister zugrunde liegen. Im Zuge der erstmaligen Veröffentlichung des Jahres 2020 wurde dagegen die Einstufung des Gruppenoberhauptes als landwirtschaftlich bzw. nicht-landwirtschaftlich auf Grundlage des Betriebsregisters Landwirtschaft ermittelt. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2022 nur bedingt vergleichbar.

 

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