Ausgaben mehr als verdoppelt

Statistik informiert ... Nr. 99/2017

In Schleswig-Holstein beliefen sich die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2016 auf 390,2 Mio. Euro. Das sind 112 Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.

Auf Leistungen zur Bedarfsdeckung der laufenden Lebensführung entfielen mit 309,9 Mio. Euro fast vier Fünftel aller Ausgaben. Diese sogenannten Regelleistungen werden vor allem für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter bereitgestellt. Die Kosten für die übrigen Leistungen – insbesondere zur Krankenbehandlung – betrugen 80,2 Mio. Euro. Das entspricht gut einem Fünftel aller Aufwendungen.

Hinweis:
Dargestellt sind die Ausgaben ohne Berücksichtigung der Einnahmen („Bruttoausgaben“).

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