Kinder überdurchschnittlich häufig auf Unterstützung angewiesen
Statistik informiert ... Nr. II/2014 SPEZIAL
9,3 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins haben am Jahresende 2012 staatliche Leistungen zur Sicherung der laufenden Lebensführung erhalten. Insgesamt bezogen 263 900 Personen Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld: „Hartz IV“), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Sozialhilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen oder Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei waren besonders häufig Kinder unter sieben Jahren auf eine staatliche Unterstützung angewiesen. Das geht aus einer Sonderauswertung verschiedener Quellen hervor, die das Statistikamt Nord durchgeführt hat.
Landesweit waren 19 Prozent aller Kinder bis unter sieben Jahren auf staatliche Unterstützung angewiesen. In den kreisfreien Städten lebte sogar rund ein Drittel aller Kinder dieser Altersgruppe in Haushalten, die staatliche Leistungen zur Sicherung der laufenden Lebensführung (ganz überwiegend „Hartz IV“-Transfers) erhielten. In Neumünster belief sich die Quote auf 33 Prozent, in Kiel und Lübeck auf jeweils 31 Prozent und in Flensburg auf 30 Prozent. In den Kreisen waren mit Ausnahme von Dithmarschen und Steinburg die Anteile der auf Unterstützung angewiesenen Kinder geringer als im Landesdurchschnitt. Die mit Abstand geringste Hilfequote wies mit zehn Prozent der Kreis Stormarn auf.
Hilfebezug bei älteren Menschen vergleichsweise gering
Demgegenüber bezogen nur drei Prozent aller Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 und mehr Jahren eine staatliche Hilfeleistung. Auch bei dieser Altersgruppe zeigte sich beim Hilfebezug ein Stadt-Land-Gefälle, wenngleich die Unterschiede zwischen den Kreisen weniger stark ausgeprägt waren. In Kiel und Lübeck, wo jeweils knapp sechs Prozent der über 64-Jährigen auf Transferleistungen angewiesen waren, wurde Unterstützung zur Vermeidung von Altersarmut (weit überwiegend in Form der Grundsicherung im Alter) am häufigsten gewährt. Geringe Hilfeempfängeranteile von unter zwei Prozent gab es in Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Stormarn.
Dieses Muster (hoher Unterstützungsanteil bei jungen, niedrige Quote bei alten Menschen) ist in allen Kreisen des Landes zu beobachten, allerdings auf unterschiedlichen Niveaus.
Sozialleistungsbezug in den Städten am höchsten
Auch altersübergreifend gab es deutliche Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und den Kreisen. Am höchsten war der Anteil aller auf staatliche Unterstützung angewiesenen Personen wiederum in den Städten. In Neumünster erhielten 17 Prozent, in Lübeck und Kiel jeweils 16 Prozent und in Flensburg 15 Prozent der Bevölkerung staatliche Hilfe zur laufenden Lebensführung. Die Kreise wiesen dagegen meist deutlich niedrigere Empfängerquoten auf. Lediglich für Dithmarschen wurde mit zehn Prozent eine überdurchschnittliche Empfängerquote verzeichnet. Deutlich unterdurchschnittlich waren die Empfängerquoten mit jeweils rund sieben Prozent in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg, Nordfriesland, Segeberg und Plön. Der Kreis Stormarn wies mit fünf Prozent den geringsten Anteil auf.
Von allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, die ganz oder teilweise von Sozialleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung lebten, erhielten gut 82 Prozent (217 200 Personen) Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“). Weitere 13 Prozent (fast 34 700 Personen) waren auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen, 2,5 Prozent (6 600 Personen) bezogen Sozialhilfe in Form der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, und gut zwei Prozent (5 400 Personen) erhielten Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Hilfequoten nahezu unverändert
Im Vergleich zum Vorjahr blieb in Schleswig-Holstein der Anteil der Sozialleistungsbezieherinnen und -bezieher an der Bevölkerung insgesamt sowie in Bezug auf die Altersgruppen nahezu konstant. Auch in den Kreisen veränderten sich die Hilfequoten nur geringfügig.
Gemessen in absoluten Werten blieb die Gesamtzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung zwischen Ende 2011 und Ende 2012 nahezu gleich. Einem leichten Rückgang von knapp einem Prozent bei den Kindern bis unter sieben Jahren stand ein Anstieg bei den über 64-Jährigen von sechs Prozent gegenüber. Eine ähnlich gegensätzliche Entwicklung war auch in vielen Kreisen zu beobachten.
Während sich landesweit die Zahl der „Hartz IV“-Empfängerinnen und
-Empfänger um 2 900 oder 1,3 Prozent verminderte, errechnet sich für die anderen Sozialleistungen eine Zunahme um knapp 3 000 Unterstützte (plus 6,8 Prozent).
Methodische Hinweise:
Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um eine Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen. Die Angaben zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen aus den betreffenden im Statistikamt Nord erstellten Bundesstatistiken. Für die Angaben zu den Bezieherinnen und Beziehern von „Hartz IV“-Leistungen wurde eine Sonderauswertung der pseudonymisierten Einzeldaten der bei der Bundesagentur für Arbeit geführten Statistik über Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) vorgenommen. Diese Einzeldaten hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß den Bestimmungen des § 53 Abs. 5 SGB II insbesondere für Zwecke der Sozialberichterstattung bereitgestellt.
In dieser Darstellung stehen die regionalen Unterschiede in der Transferabhängigkeit der Bevölkerung im Mittelpunkt. Die räumliche Zuordnung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger erfolgte daher in allen Fällen nach dem Wohnort der Unterstützten. Bei den Hilfearten nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sind daher nur jene Leistungsbezieherinnen und
-bezieher berücksichtigt, die von in Schleswig-Holstein ansässigen Trägern Leistungen erhalten und gleichzeitig in Schleswig-Holstein wohnen. Eine geringe Zahl von in Schleswig-Holstein wohnenden Hilfeempfängerinnen und -empfängern, die von außerhalb der Landesgrenzen ansässigen Trägern Leistungen erhalten, geht damit nicht in die Betrachtung ein.
Die Berechnung der Hilfequoten erfolgte anhand von Bevölkerungszahlen, die auf Basis der Volkszählung 1987 fortgeschrieben wurden.
Tabelle und Grafik: siehe PDF-Dokument
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