Zahl der Unterstützten um zwei Prozent zurückgegangen

Statistik informiert ... Nr. 2/2020

Am Jahresende 2018 haben in Hamburg 237 200 Personen ganz oder teilweise von Sozial­leistungen zur laufenden Lebensführung gelebt. Das waren 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Unterstützten mit deutscher Staatsangehörigkeit sank um 3,7 Prozent, die der ausländischen Leistungsbezieherinnen und -bezieher um 0,2 Prozent, so das Statistikamt Nord.

60 Prozent aller Hilfebezieherinnen und -bezieher hatten einen deutschen Pass (142 300 Per­sonen), 40 Prozent waren ausländische Staatsangehörige (94 900 Personen, darunter 11 200 Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Insgesamt bezogen 12,9 Prozent der Hamburger Bevölkerung Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung (Vorjahr: 13,3 Prozent). Bei den Deutschen sank die Quote zwischen 2017 und 2018 von 9,6 auf 9,2 Prozent, bei den Ausländerinnen und Ausländern von 32,1 auf 31,4 Prozent.

Hinweise:
Als „Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung“ sind hier Arbeitslosengeld II und Sozial­geld nach SGB II („Hartz IV“-Regelleistungsberechtigte; Quelle: Bundesagentur für Arbeit), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Quelle: Statistisches Bundesamt), lau­fende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammengefasst. Die regionale Zuordnung bezieht sich auf den Wohnort.
Als Ausländerinnen und Ausländer gelten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wer sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, wird in der Statistik als Deutsche/Deutscher gezählt. Personen ohne oder mit unbekannter/ungeklärter Staatsangehö­rigkeit werden als Ausländerinnen bzw. Ausländer gezählt.

 

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