Sechs Prozent weniger unterstützte Haushalte

Statistik informiert ... Nr. 127/2020

Am Jahresende 2019 sind in Schleswig-Holstein 18 275 Haushalte durch Wohngeld unterstützt worden. Das sind gut sechs Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.

47 Prozent der Unterstützten waren Einpersonenhaushalte, 15 Prozent Zwei- und neun Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil von Wohngeldempfängerhaushalten mit vier Personen belief sich auf 14 Prozent, der mit fünf und mehr Mitgliedern auf 15 Prozent.

Im Land zwischen den Meeren kamen durchschnittlich 158 Euro Wohngeld pro Haushalt und Monat zur Auszahlung. Das ist ein Euro weniger als 2018. Während Einpersonenhaushalte im Mittel mit 104 Euro unterstützt wurden, erhielten Haushalte mit vier Personen 193 Euro und solche mit fünf und mehr Personen 290 Euro.

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2019 weitere 1 142 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“). Ihre Zahl sank innerhalb eines Jahres um neun Prozent.

Hinweis:
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mieterinnen und Mietern bzw. Eigentümerinnen und Eigentümern als Zuschuss für die Aufwendungen für ihren Wohnraum gewährt, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung (wie „Hartz IV“, Asylbewerberleistungen) haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Wohngeld.

 

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